Was ist die RoHS-Richtlinie?
Die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) ist eine zentrale gesetzliche Vorgabe der Europäischen Union zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit, indem der Einsatz bestimmter Substanzen – insbesondere Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie bromierte Flammschutzmittel – in Produkten erheblich reduziert wird.
Für Hersteller, Zulieferer und Importeure bedeutet RoHS: Nur Produkte, die den Vorgaben entsprechen, dürfen im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. Die Einhaltung muss durch technische Unterlagen und Konformitätserklärungen nachgewiesen werden.
Welche Stoffe sind betroffen?
Die RoHS-Richtlinie beschränkt insgesamt zehn Stoffe bzw. Stoffgruppen. Dazu zählen u. a.:
- Blei (Pb) – Höchstwert: 0,1 % in homogenen Materialien
- Quecksilber (Hg) – 0,1 %
- Cadmium (Cd) – 0,01 %
- Sechswertiges Chrom (Cr⁶⁺) – 0,1 %
- Polybromierte Biphenyle (PBB) und
- Polybromierte Diphenylether (PBDE) – jeweils 0,1 %
Seit der Erweiterung durch die Richtlinie (EU) 2015/863 sind zudem vier Phthalate erfasst: DEHP, BBP, DBP und DIBP (jeweils 0,1 %). Diese Grenzwerte gelten erst seit dem 22. Juli 2021.
Die Grenzwerte gelten für jeden homogenen Werkstoff einzeln – also für jede Komponente, die sich mechanisch nicht weiter zerlegen lässt.
Wer ist von RoHS betroffen?
Die RoHS-Richtlinie betrifft alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette:
- Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
- Zulieferer von Bauteilen und Materialien
- Importeure und Vertreiber, die Produkte in der EU in Verkehr bringen
Produkte müssen der RoHS-Richtlinie entsprechen, wenn sie unter eine der elf Gerätekategorien fallen (z. B. Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsausrüstung, Beleuchtung, medizinische Geräte, Industrieüberwachungstechnik).
Seit 2019 gilt die Richtlinie mit der Kategorie 11 ('Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte') für nahezu alle EE-Geräte, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind (z. B. Großwerkzeuge, Photovoltaikmodule, militärische Ausrüstung).
RoHS-Ausnahmen: Technische Notwendigkeit und aktuelle Änderungen
Für bestimmte Anwendungen, in denen gefährliche Stoffe technisch bisher nicht ersetzt werden konnten, sieht RoHS zeitlich befristete Ausnahmen vor. Diese sind in Anhang III der Richtlinie gelistet und gelten je nach Produktkategorie und Einsatzbereich.
Beispielhafte Ausnahmen (Stand 2025):
- 6a – Blei als Legierungselement in Stahl
- 6b – Blei in Aluminiumlegierungen
- 6c – Blei in Kupferlegierungen (z. B. Messing, Steckverbinder)
Technisch begründet waren diese Ausnahmen durch Eigenschaften wie bessere Zerspanbarkeit, Gießbarkeit und Prozesssicherheit.
Mit mehreren Delegierten Rechtsakten, veröffentlicht im November 2025, hat die EU nun eine schrittweise Aufhebung dieser Ausnahmen beschlossen. Die ersten Fristen laufen bereits am 11. Dezember 2026 ab. Weitere enden am 30. Juni 2027, abhängig von Produkttyp und Ausnahmeuntergruppe.
Unternehmen müssen daher prüfen, ob sie noch auf Materialien setzen, die unter auslaufende Ausnahmen fallen – und ggf. auf bleifreie Alternativen umstellen.
Sie möchten sich unverbindlich zum Thema RoHS beraten lassen?
Füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus:
Jetzt Kontakt aufnehmen
Bitte füllen Sie das Formular aus um eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Einer unserer Berater wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
+41 7660 57767
ValueStream Europe Management AG
Werkstrasse 4
9542 Münchwilen TG
Schweiz
Pflichten für Unternehmen
Für Unternehmen ergibt sich aus der RoHS-Richtlinie eine Reihe verbindlicher Anforderungen:
- Materialprüfung und Risikobewertung: Identifikation aller RoHS-relevanten Stoffe in homogenen Materialien
- Konformitätserklärung (EU DoC): Erstellung und Bereithaltung gemäß Anhang VI der Richtlinie
- Technische Dokumentation: Nachweis der Einhaltung der Stoffgrenzwerte durch Prüfberichte, Lieferantenerklärungen oder Materialdatenbanken (z. B. IMDS, CAMDS) - muss für 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts aufbewahrt werden.
- CE-Kennzeichnung: Nur RoHS-konforme Produkte dürfen mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden
- Marktüberwachung: Behörden können jederzeit Konformitätsnachweise anfordern oder Sanktionen verhängen
Insbesondere Unternehmen mit komplexen Lieferketten stehen vor der Herausforderung, die Material-Compliance systematisch und aktuell zu dokumentieren.
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
Die erfolgreiche Umsetzung der RoHS-Richtlinie im Unternehmen erfordert strukturierte Prozesse und kontinuierliche Prüfung. Wir empfehlen:
- Systematische Stoffprüfung aller eingesetzten Materialien und Komponenten
- Lieferantendialog stärken: Aktuelle RoHS-Erklärungen einholen und regelmäßig aktualisieren
- Auslaufende Ausnahmen identifizieren: Komponenten mit Blei- oder anderen Ausnahmestoffen prüfen
- Substitution frühzeitig einleiten: Technische Alternativen qualifizieren und freigeben
- Compliance-Dokumentation aktualisieren: EU-Konformitätserklärungen, technische Unterlagen, CE-Kennzeichnung
Ein strukturierter RoHS-Check kann helfen, Risiken zu vermeiden und Marktanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Was passiert bei Verstößen gegen die RoHS-Richtlinie?
Die Nicht-Einhaltung der RoHS-Vorgaben kann für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich.
Produkte, die nicht den vorgeschriebenen Grenzwerten entsprechen oder deren Konformität nicht ausreichend dokumentiert ist, dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nicht in Verkehr gebracht werden.
Nationale Marktüberwachungsbehörden sind befugt, den Vertrieb solcher Produkte zu untersagen, sie vom Markt zu nehmen oder Rückrufe anzuordnen. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden, deren Höhe je nach Mitgliedstaat und Schwere des Verstoßes variiert.
Weitere mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die RoHS-Richtlinie
- Bußgelder: Je nach nationaler Umsetzung können Geldstrafen verhängt werden – in einzelnen EU-Staaten sind Bußgelder in sechsstelliger Höhe möglich.
- Kostenpflichtige Nachbesserung: Unternehmen müssen ggf. Konformitätsbewertungen, Prüfberichte oder technische Unterlagen nachreichen – auf eigene Kosten.
- Ausschluss vom Marktzugang: Der Zugang zum europäischen Binnenmarkt kann bei systematischen Verstößen verweigert oder eingeschränkt werden.
- Verlust von Kundenaufträgen: OEMs und Großkunden verlangen RoHS-konforme Zulieferungen – Verstöße führen häufig zu Beendigungen von Lieferverhältnissen.
- Reputationsschäden: Öffentlich gewordene Verstöße können zu Vertrauensverlust bei Kunden, Geschäftspartnern und Behörden führen.
Unterstützung durch ValueStream Europe
Als Spezialist für Material Compliance in der Industrie unterstützt ValueStream Europe Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung der RoHS-Vorgaben.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Analyse RoHS-relevanter Materialien und Ausnahmen
- Lieferantendatenmanagement (inkl. IMDS und CAMDS)
- Unterstützung bei Substitutionsstrategien
- Erstellung von Konformitätserklärungen
- Auditvorbereitung und Compliance-Monitoring
Fazit zur RoHS-Richtlinie
Die RoHS-Richtlinie bleibt ein zentrales Element regulatorischer Produktanforderungen in der EU. Mit dem Auslaufen zentraler Ausnahmen – insbesondere im Bereich bleihaltiger Legierungen – wächst der Handlungsdruck auf Unternehmen.
Eine frühzeitige Prüfung von Materialdaten, Lieferanteninformationen und Konformitätsnachweisen ist essenziell, um Risiken zu vermeiden und die RoHS-Compliance dauerhaft zu sichern.
Wir überprüfen Ihre Produkte und Ihre Lieferkette gerne auf alle Vorgaben der RoHS-Richtlinie und übernehmen die komplette Arbeit, damit Sie sich zu 100 Prozent auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Sie haben noch Fragen oder benötigen eine Handlungsempfehlung? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, unser Team freut sich darauf, Sie zu beraten.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

