Perfluoroctansäure (PFOA; CAS Nr. 335-67-1) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
In der EU ist seit Mitte 2020 die Perfluoroctansäure (PFOA; CAS Nr. 335-67-1) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) verboten und auf die REACH Anhang XVII Stoffverbotsliste gerückt.
PFOA & PFOS baut sich in der Umwelt nicht ab und hat sich schon in der ganzen Welt verteilt. Für den Menschen ist die Chemikalie giftig und schädigt die Fortpflanzung. Umso wichtiger ist es, dass es nun gelungen ist, PFOA & PFOS zu verbieten.
Das Verbot regelt die Herstellung, Verwendung, das Inverkehrbringen sowie den Import von PFOA & PFOS, deren Salze sowie von Substanzen, die zu PFOA & PFOS abgebaut werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen. PFOA & PFOS und ihre Vorläufersubstanzen zeichnen sich durch sehr spezielle Eigenschaften aus. Sie verleihen Oberflächen wasser-, öl- und schmutzabweisende Eigenschaften und werden deshalb vielseitig eingesetzt.
Wenn PFOA & PFOS, deren Salze oder Vorläuferverbindungen als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem Gemisch oder Erzeugnis verwendet werden, gelten Grenzwerte von 25 ppb (entspricht 25 µg/l) für PFOA & PFOS und deren Salze sowie 1000 ppb (1000 µg/l) für Vorläuferverbindungen.
Weitere Informationen finden Sie im Web-Auftritt der ECHA European Chemicals Agency hier.
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