EU-Konfliktmineralien-Verordnung: Pflichten für Importeure und Unternehmen

Stand August 2026

Abbau von EU Conflict Minerals

EU-Konfliktmineralien-Verordnung: Pflichten für Importeure und Unternehmen

Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung verpflichtet bestimmte Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Ziel ist es, die Finanzierung bewaffneter Konflikte, Menschenrechtsverletzungen, Zwangsarbeit und andere Risiken beim Abbau und Handel dieser Rohstoffe einzudämmen.

Die Verordnung (EU) 2017/821 gilt seit dem 1. Januar 2021. Sie betrifft in erster Linie EU-Importeure bestimmter Minerale und Metalle oberhalb der in Anhang I festgelegten Mengenschwellen. Auch nachgelagerte Unternehmen können mittelbar betroffen sein, wenn Kunden oder Geschäftspartner Informationen zur Herkunft und verantwortungsvollen Beschaffung der verwendeten Rohstoffe verlangen.

EU-Konfliktmineralien-Verordnung kurz erklärt

  • Die Verordnung betrifft Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, auch als 3TG bezeichnet.
  • Verpflichtet sind insbesondere EU-Importeure der in Anhang I genannten Minerale und Metalle.
  • Die gesetzlichen Pflichten gelten grundsätzlich erst oberhalb bestimmter jährlicher Einfuhrmengen.
  • Maßgeblich ist die Einreihung der importierten Minerale und Metalle anhand der angegebenen Zolltarifnummern.
  • Die Sorgfaltspflichten orientieren sich an den Leitsätzen der OECD.
  • Konflikt- und Hochrisikogebiete sind nicht auf einzelne Länder oder den afrikanischen Kontinent begrenzt.
  • Unternehmen müssen Risiken erkennen, bewerten, reduzieren und darüber berichten.

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Was ist die EU-Konfliktmineralien-Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2017/821 schafft ein europäisches System für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in den Lieferketten bestimmter Minerale und Metalle. Sie soll verhindern, dass der Handel mit Rohstoffen bewaffnete Gruppen, Sicherheitskräfte, Korruption, Geldwäsche oder schwere Menschenrechtsverletzungen unterstützt.

Die Verordnung orientiert sich an den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Sie verpflichtet erfasste Unternehmen nicht lediglich zum Einholen einer einmaligen Lieferantenerklärung. Erwartet wird ein fortlaufender, risikobasierter Due-Diligence-Prozess.

Welche Konfliktmineralien werden erfasst?

Die Verordnung erfasst vier Rohstoffe, die zusammen als 3TG bezeichnet werden:

Rohstoff Englische Bezeichnung 3TG-Abkürzung
Zinn Tin T
Tantal Tantalum T
Wolfram Tungsten T
Gold Gold G

Erfasst werden nicht sämtliche Produkte, in denen diese Rohstoffe enthalten sind. Entscheidend sind die in Anhang I der Verordnung genannten Minerale und Metalle sowie die zugehörigen Codes der Kombinierten Nomenklatur.

Wer ist von der EU-Verordnung 2017/821 unmittelbar betroffen?

Die gesetzlichen Sorgfaltspflichten richten sich in erster Linie an sogenannte Unionseinführer. Das sind natürliche oder juristische Personen, die die in Anhang I aufgeführten Minerale oder Metalle zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union anmelden.

Für die unmittelbare Betroffenheit sind insbesondere folgende Fragen entscheidend:

  • Wird ein Mineral oder Metall in die Europäische Union eingeführt?
  • Ist der Importeur als Anmelder in den Zollunterlagen genannt?
  • Ist das importierte Material in Anhang I der Verordnung aufgeführt?
  • Welche Zolltarifnummer beziehungsweise welcher KN-Code wird verwendet?
  • Welche jährliche Gesamtmenge wird eingeführt?
  • Wird die maßgebliche Mengenschwelle überschritten?

Die Unternehmensgröße allein entscheidet nicht darüber, ob die Verordnung gilt. Maßgeblich sind insbesondere die importierten Materialien, Zolltarifnummern und jährlichen Importmengen.

Gelten die Pflichten auch für Hersteller fertiger Produkte?

Unternehmen, die ausschließlich fertige Produkte, Komponenten oder Baugruppen importieren, fallen nicht allein deshalb unmittelbar unter die Verordnung (EU) 2017/821. Die Verordnung konzentriert sich auf die in Anhang I genannten Minerale und Metalle.

Nachgelagerte Unternehmen können dennoch mittelbar betroffen sein. Kunden, Investoren, Geschäftspartner oder andere Rechtsvorschriften können Informationen über die Herkunft der verwendeten 3TG-Rohstoffe und die verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferkette verlangen.

Typische Produkte, in denen 3TG vorkommen können, sind:

  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Leiterplatten und elektronische Bauteile
  • Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten
  • Maschinen und Industrieanlagen
  • Werkzeuge und Hartmetallprodukte
  • Schmuck und Uhren
  • Medizinische Geräte
  • Lötmittel, Beschichtungen und Legierungen

Auch ohne unmittelbare gesetzliche Importeurspflicht kann daher ein strukturiertes 3TG-Lieferkettenmanagement erforderlich sein.

Welche Mengenschwellen gelten?

Die Verordnung gilt grundsätzlich nicht für Unionseinführer, deren jährliches Importvolumen des betreffenden Minerals oder Metalls unterhalb der in Anhang I festgelegten Mengenschwelle liegt.

Die Schwellenwerte unterscheiden sich nach Mineral, Metall und Zolltarifnummer. Unternehmen sollten deshalb keine pauschale Mengengrenze für alle 3TG-Rohstoffe verwenden.

Für die Prüfung sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Importierte Materialien eindeutig identifizieren.
  2. Die korrekten KN-Codes bestimmen.
  3. Alle jährlichen Einfuhrmengen je relevantem Mineral oder Metall zusammenführen.
  4. Die Mengen mit dem aktuellen Anhang I vergleichen.
  5. Berechnung und Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren.

Die Schwellenwerte wurden so festgelegt, dass grundsätzlich mindestens 95 Prozent der in die Europäische Union importierten Gesamtmengen der betreffenden Minerale und Metalle von den Sorgfaltspflichten erfasst werden.

Welche Sorgfaltspflichten müssen EU-Importeure erfüllen?

Die Verordnung verlangt von betroffenen Importeuren einen risikobasierten Due-Diligence-Prozess. Die Pflichten umfassen mehrere miteinander verbundene Bereiche.

Managementsystem einrichten

Unternehmen müssen ihre Grundsätze für die Lieferkette dokumentieren und gegenüber Lieferanten sowie der Öffentlichkeit kommunizieren. Die Unternehmenspolitik sollte mit den OECD-Leitsätzen vereinbar sein.

Darüber hinaus müssen Zuständigkeiten festgelegt und interne Prozesse eingerichtet werden, mit denen Herkunfts-, Lieferanten- und Risikoinformationen erfasst und bewertet werden können.

Rückverfolgbarkeit sicherstellen

Importeure müssen Informationen zur Lieferkette erheben und aufbewahren. Dazu gehören abhängig vom Material und Risiko unter anderem:

  • Beschreibung des Minerals oder Metalls
  • Handelsname und Materialart
  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • Ursprungsland des Minerals
  • Einfuhrmenge und Einfuhrdatum
  • Schmelzhütten und Raffinerien in der Lieferkette
  • Transport- und Verarbeitungsstufen
  • Verfügbare Herkunfts- und Transaktionsnachweise

Bei Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten können zusätzliche Informationen erforderlich sein, beispielsweise zur Mine, zu Handels- und Verarbeitungsorten sowie zu gezahlten Steuern, Gebühren und Lizenzabgaben.

Risiken identifizieren und bewerten

Unternehmen müssen die tatsächlichen Umstände ihrer Lieferkette mit den Anforderungen ihrer Lieferkettenpolitik und den OECD-Leitsätzen vergleichen. Dabei sind insbesondere Risiken wie bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Geldwäsche und unrechtmäßige Kontrolle durch bewaffnete Gruppen zu berücksichtigen.

Risikomanagement durchführen

Werden Risiken festgestellt, muss das Unternehmen angemessen reagieren. Abhängig von Art und Schwere des Risikos kommen beispielsweise folgende Maßnahmen infrage:

  • Fortführung des Handels bei gleichzeitiger messbarer Risikominderung
  • Vorübergehende Aussetzung der Geschäftsbeziehung
  • Einleitung eines konkreten Verbesserungsplans
  • Engere Überwachung des Lieferanten
  • Beendigung der Geschäftsbeziehung bei schwerwiegenden oder nicht reduzierbaren Risiken

Unabhängige Prüfung veranlassen

Betroffene Unionseinführer von Mineralen oder Metallen müssen ihre Lieferketten-Sorgfaltspflichten grundsätzlich durch unabhängige Dritte prüfen lassen, sofern keine anwendbare gesetzliche Ausnahme greift.

Informationen offenlegen

Importeure müssen der zuständigen Behörde auf Verlangen geeignete Unterlagen vorlegen und jährlich öffentlich über ihre Strategien und Praktiken zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten berichten.

Was ist das Fünf-Schritte-Modell der OECD?

Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung orientiert sich am fünfstufigen Rahmen der OECD-Leitsätze:

  1. Starke Managementsysteme einrichten: Lieferkettenpolitik, Zuständigkeiten, Kontrollsysteme und Beschwerdemechanismen festlegen.
  2. Risiken identifizieren und bewerten: Tatsächliche Umstände der Lieferkette untersuchen und mit den festgelegten Standards vergleichen.
  3. Risikostrategie entwickeln und umsetzen: Entscheidungen treffen, Maßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überwachen.
  4. Unabhängige Prüfungen ermöglichen: Sorgfaltsprozesse an geeigneten Stellen der Lieferkette durch unabhängige Dritte prüfen lassen.
  5. Öffentlich berichten: Verfahren, Risiken und Maßnahmen zur verantwortungsvollen Beschaffung transparent darstellen.

Das Modell ist als fortlaufender Prozess zu verstehen. Eine einmalige Lieferantenabfrage ohne Bewertung, Risikomanagement und Aktualisierung erfüllt diesen Ansatz regelmäßig nicht.

Was sind Konflikt- und Hochrisikogebiete?

Konflikt- und Hochrisikogebiete werden häufig mit der englischen Abkürzung CAHRA bezeichnet. Diese steht für Conflict-Affected and High-Risk Areas.

Als Konflikt- oder Hochrisikogebiete können Regionen gelten, in denen beispielsweise folgende Bedingungen vorliegen:

  • Bewaffnete Konflikte oder Bürgerkriege
  • Fragile Nachkriegssituationen
  • Schwache oder fehlende staatliche Strukturen
  • Systematische Menschenrechtsverletzungen
  • Weitverbreitete Gewalt
  • Korruption oder Geldwäsche
  • Unrechtmäßige Kontrolle von Minen oder Handelswegen

Die Risiken sind nicht auf bestimmte Länder oder auf Zentralafrika begrenzt. Unternehmen müssen ihre Lieferketten weltweit und risikobasiert betrachten.

Ist die CAHRA-Liste der EU verbindlich und vollständig?

Die Europäische Kommission stellt eine indikative und nicht abschließende Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten zur Verfügung. Diese Liste unterstützt Unternehmen bei der Risikobewertung, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung.

Das Fehlen eines Landes oder einer Region auf einer solchen Liste bedeutet nicht automatisch, dass keine relevanten Risiken bestehen. Unternehmen müssen weitere Informationsquellen, aktuelle Entwicklungen und konkrete Lieferketteninformationen berücksichtigen.

Welche Rolle spielen Schmelzhütten und Raffinerien?

Schmelzhütten und Raffinerien bilden einen zentralen Kontrollpunkt in 3TG-Lieferketten. Dort werden Rohstoffe unterschiedlicher Herkunft verarbeitet und in eine Form überführt, die anschließend in zahlreichen Produkten eingesetzt werden kann.

Unternehmen sollten deshalb möglichst ermitteln:

  • welche Schmelzhütten oder Raffinerien in ihrer Lieferkette vorkommen,
  • in welchen Ländern sich diese Unternehmen befinden,
  • ob unabhängige Prüfungen durchgeführt wurden,
  • welches Prüfprogramm verwendet wurde und
  • ob Hinweise auf relevante Lieferkettenrisiken vorliegen.

Die Teilnahme einer Schmelzhütte an einem anerkannten Prüfprogramm kann eine wichtige Informationsquelle sein. Sie entbindet das importierende Unternehmen jedoch nicht automatisch von seinen eigenen gesetzlichen Pflichten.

Welche Lieferantendaten sollten Unternehmen einholen?

Die Abfrage sollte eindeutig auf die betroffenen Produkte, Materialien und Lieferanten bezogen sein. Sinnvolle Informationen sind insbesondere:

  • Enthaltene 3TG-Rohstoffe
  • Betroffene Artikel- oder Materialnummern
  • Herkunftsländer der Minerale
  • Namen und Standorte der Schmelzhütten und Raffinerien
  • Verwendete Due-Diligence-Systeme
  • Ergebnisse vorhandener unabhängiger Prüfungen
  • Identifizierte Risiken und ergriffene Maßnahmen
  • Datum und Geltungsbereich der Erklärung
  • Verantwortlicher Ansprechpartner beim Lieferanten

Eine pauschale Aussage wie „conflict-free“ ist nur begrenzt aussagekräftig, wenn Produktbezug, Datenquellen, Schmelzhütten oder Bewertungsmethode nicht nachvollziehbar sind.

Was sind CMRT und EMRT?

Das Conflict Minerals Reporting Template, kurz CMRT, ist ein verbreitetes standardisiertes Abfrageformat der Responsible Minerals Initiative. Es dient dazu, Informationen über Zinn, Tantal, Wolfram und Gold sowie die beteiligten Schmelzhütten und Raffinerien zu erfassen.

Das Extended Minerals Reporting Template, kurz EMRT, wird für weitere Rohstoffe verwendet. Es ist nicht mit dem CMRT gleichzusetzen und ersetzt nicht die gezielte 3TG-Abfrage.

Die Verwendung eines CMRT kann die Lieferantenkommunikation vereinheitlichen. Das ausgefüllte Formular muss jedoch auf Vollständigkeit, Aktualität, Plausibilität und Produktbezug geprüft werden.

Welche Besonderheiten gelten für recycelte Metalle?

Die Verordnung gilt mit Ausnahme bestimmter Informationspflichten grundsätzlich nicht für recycelte Metalle, wenn der Importeur nachvollziehbar belegen kann, dass die betreffenden Materialien ausschließlich aus recycelten Quellen oder Schrott stammen.

Hierfür müssen geeignete Nachweise vorliegen. Eine bloße, unbelegte Bezeichnung als Recyclingmaterial ist nicht ausreichend.

Unternehmen sollten insbesondere dokumentieren:

  • welches Ausgangsmaterial verwendet wurde,
  • wie der Recyclingstatus festgestellt wurde,
  • welche Lieferantenbestätigungen vorliegen,
  • ob Primärmaterial beigemischt wurde und
  • auf welche Produkte oder Lieferungen sich die Aussage bezieht.

Welche Unterlagen sollten aufbewahrt werden?

Betroffene Unternehmen sollten ihre Sorgfaltsentscheidungen nachvollziehbar dokumentieren. Dazu können gehören:

  • Zoll- und Importdaten
  • KN-Codes und Mengenberechnungen
  • Lieferantenverträge und Bestellungen
  • CMRT-Dokumente und vergleichbare Lieferantenerklärungen
  • Angaben zu Schmelzhütten und Raffinerien
  • Herkunftsnachweise
  • Risikobewertungen
  • Risikominderungspläne
  • Auditberichte
  • Managemententscheidungen
  • Öffentliche Berichte
  • Nachweise über die Aktualisierung der Daten

Die Verordnung sieht grundsätzlich eine Aufbewahrung der im Rahmen des Managementsystems erhaltenen Unterlagen über mindestens fünf Jahre vor.

Wie wird die Einhaltung der Verordnung kontrolliert?

Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten kontrollieren die Einhaltung der Verordnung nachträglich. Sie können Dokumente, Auditberichte und weitere Nachweise prüfen sowie bei Bedarf Kontrollen in den Geschäftsräumen eines Importeurs durchführen.

Werden Verstöße festgestellt, können die Behörden Korrekturmaßnahmen verlangen. Die konkreten Durchsetzungs- und Sanktionsregelungen richten sich ergänzend nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates.

Wie können Unternehmen die Anforderungen praktisch umsetzen?

  1. Importportfolio erfassen: Alle importierten Minerale und Metalle identifizieren.
  2. KN-Codes überprüfen: Materialien den korrekten Zolltarifnummern zuordnen.
  3. Mengenschwellen berechnen: Jährliche Einfuhrmengen zusammenführen und mit Anhang I vergleichen.
  4. Unternehmensrolle klären: Unmittelbare Importeurspflicht und mittelbare Kundenanforderungen unterscheiden.
  5. Lieferkettenpolitik erstellen: Anforderungen der OECD in interne Grundsätze übertragen.
  6. Lieferanten abfragen: Herkunfts-, Schmelzhütten- und Risikoinformationen einholen.
  7. Daten validieren: Erklärungen und CMRT-Dokumente auf Plausibilität prüfen.
  8. CAHRA-Risiken bewerten: Länder, Regionen, Lieferanten und Transportwege untersuchen.
  9. Maßnahmen festlegen: Risiken reduzieren, überwachen oder Geschäftsbeziehungen anpassen.
  10. Auditanforderungen erfüllen: Erforderliche unabhängige Prüfungen vorbereiten.
  11. Öffentlich berichten: Jährliche Informationen über die Sorgfaltspraxis veröffentlichen.
  12. Prozess aktualisieren: Lieferanten-, Länder- und Regulierungsänderungen fortlaufend überwachen.

Was ist der Unterschied zur US-Konfliktmineralien-Regelung?

Die EU-Verordnung und die US-amerikanischen Konfliktmineralien-Regelungen behandeln ähnliche Rohstoffe, unterscheiden sich jedoch bei Anwendungsbereich, betroffenen Unternehmen und Berichtspflichten.

Bereich EU-Verordnung 2017/821 US-Regelung nach Dodd-Frank Section 1502
Hauptadressaten Bestimmte EU-Importeure von Mineralen und Metallen Bestimmte bei der SEC berichtspflichtige Unternehmen
Geografischer Risikobezug Konflikt- und Hochrisikogebiete weltweit Demokratische Republik Kongo und angrenzende Staaten
Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold Zinn, Tantal, Wolfram und Gold

Ein Prozess, der ausschließlich auf die US-Anforderungen ausgerichtet ist, erfüllt daher nicht automatisch die Anforderungen der EU-Verordnung.

Häufige Fragen zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Was sind Konfliktmineralien?

Als Konfliktmineralien werden in diesem Zusammenhang Zinn, Tantal, Wolfram und Gold bezeichnet, deren Abbau oder Handel zur Finanzierung bewaffneter Gruppen, zu Menschenrechtsverletzungen oder anderen schwerwiegenden Risiken beitragen kann.

Was bedeutet 3TG?

3TG steht für Tin, Tantalum, Tungsten und Gold, also Zinn, Tantal, Wolfram und Gold.

Seit wann gilt die EU-Verordnung 2017/821?

Die zentralen Sorgfaltspflichten der EU-Konfliktmineralien-Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2021.

Welche Unternehmen sind unmittelbar verpflichtet?

Unmittelbar verpflichtet sind insbesondere EU-Importeure der in Anhang I genannten 3TG-Minerale und -Metalle, wenn die jeweils festgelegten jährlichen Mengenschwellen überschritten werden.

Sind Importeure fertiger Produkte automatisch betroffen?

Nein. Der unmittelbare Anwendungsbereich konzentriert sich auf die in Anhang I aufgeführten Minerale und Metalle. Importeure fertiger Produkte können jedoch durch Kundenanforderungen oder andere Vorschriften mittelbar betroffen sein.

Gibt es eine allgemeine Ausnahme für kleine Unternehmen?

Eine allgemeine Ausnahme allein aufgrund der Unternehmensgröße besteht nicht. Entscheidend sind die importierten Minerale oder Metalle und die zugehörigen Mengenschwellen.

Welche Länder gelten als Konflikt- und Hochrisikogebiete?

Konflikt- und Hochrisikogebiete können weltweit liegen. Die indikative EU-Liste ist nicht abschließend und ersetzt nicht die eigene Risikobewertung des Unternehmens.

Ist ein CMRT gesetzlich vorgeschrieben?

Das CMRT ist ein verbreitetes standardisiertes Abfrageformat, aber nicht als einzig zulässiges Formular durch die Verordnung vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Informationen erhoben, geprüft und dokumentiert werden.

Reicht ein ausgefülltes CMRT als vollständiger Nachweis?

Nein. Das CMRT muss auf Aktualität, Vollständigkeit, Plausibilität und Produktbezug geprüft werden. Zusätzlich sind Risikobewertung, Risikomanagement und gegebenenfalls weitere Nachweise erforderlich.

Ist die Verwendung von 3TG verboten?

Nein. Die Verordnung verbietet die Verwendung von Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold nicht generell. Sie verpflichtet bestimmte Importeure zu einer verantwortungsvollen, risikobasierten Beschaffung.

Gelten die Pflichten auch bei recycelten Metallen?

Recycelte Metalle sind grundsätzlich von einem Großteil der Pflichten ausgenommen, wenn der Recyclingursprung nachvollziehbar belegt werden kann. Bestimmte Informationspflichten bleiben zu beachten.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Die im Rahmen des Managementsystems erhaltenen Unterlagen müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Unterstützung bei der Conflict-Minerals-Compliance

ValueStream Europe unterstützt Unternehmen dabei, ihre Betroffenheit zu prüfen und belastbare Prozesse für die Erfüllung von 3TG-Sorgfaltspflichten aufzubauen.

Zu den möglichen Unterstützungsleistungen gehören:

  • Prüfung von Importmaterialien, KN-Codes und Mengenschwellen
  • Ermittlung der unmittelbaren und mittelbaren Betroffenheit
  • Aufbau einer OECD-konformen Lieferkettenpolitik
  • Einholung und Prüfung von CMRT-Dokumenten
  • Identifikation von Schmelzhütten und Raffinerien
  • Bewertung von Konflikt- und Hochrisikogebieten
  • Durchführung und Dokumentation von Risikobewertungen
  • Entwicklung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen
  • Vorbereitung auf Audits und Behördenprüfungen
  • Unterstützung bei der jährlichen Berichterstattung

Weiterführende Informationen

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