REACH-Verordnung: Pflichten für Hersteller, Importeure und Unternehmen
Die REACH-Verordnung ist eines der zentralen Chemikaliengesetze der Europäischen Union. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und betrifft Hersteller, Importeure, Händler, nachgeschaltete Anwender sowie Lieferanten von Erzeugnissen.
Welche REACH-Pflichten ein Unternehmen erfüllen muss, hängt unter anderem von seiner Rolle in der Lieferkette, den verwendeten Stoffen, den jährlichen Mengen, dem Produktaufbau und der vorgesehenen Verwendung ab. Auch Unternehmen, die ausschließlich Bauteile oder fertige Produkte vertreiben, können Informations- und Meldepflichten haben.
REACH kurz erklärt
- REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
- Die Verordnung gilt im Europäischen Wirtschaftsraum.
- Hersteller und Importeure können ab einer Tonne pro Stoff und Jahr registrierungspflichtig sein.
- Die Kandidatenliste enthält besonders besorgniserregende Stoffe, sogenannte SVHC.
- SVHC in Erzeugnissen können Informations-, Mitteilungs- und SCIP-Pflichten auslösen.
- Anhang XIV enthält zulassungspflichtige Stoffe.
- Anhang XVII enthält Beschränkungen für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
- Die konkreten Pflichten hängen von der Rolle des Unternehmens und dem jeweiligen Produkt ab.
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Was ist die REACH-Verordnung?
REACH ist die Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die deutsche Bezeichnung lautet Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen und gleichzeitig den freien Verkehr chemischer Stoffe im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen.
Ein grundlegendes Prinzip von REACH lautet, dass Unternehmen für die sichere Verwendung der von ihnen hergestellten, importierten oder eingesetzten Chemikalien verantwortlich sind. Sie müssen die erforderlichen Stoffinformationen beschaffen, Risiken bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen entlang der Lieferkette kommunizieren.
Für welche Länder gilt REACH?
Die REACH-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und über den Europäischen Wirtschaftsraum auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Unternehmen aus Drittstaaten sind nicht unmittelbar als Hersteller nach REACH registrierungspflichtig. Ihre Importeure im Europäischen Wirtschaftsraum können jedoch umfangreiche Pflichten haben. Ein außerhalb des EWR ansässiger Hersteller kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Alleinvertreter beziehungsweise Only Representative bestellen, der bestimmte Aufgaben der Importeure übernimmt.
Welche Unternehmen sind von REACH betroffen?
REACH unterscheidet verschiedene Rollen innerhalb der Lieferkette. Ein Unternehmen kann gleichzeitig mehrere Rollen einnehmen.
Hersteller
Ein Hersteller produziert einen chemischen Stoff innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Abhängig von Stoff, Menge und Verwendung kann eine Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur erforderlich sein.
Importeure
Ein Importeur führt Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse aus einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ein. Importeure übernehmen häufig Pflichten, die bei einer Herstellung innerhalb des EWR beim Hersteller liegen würden.
Nachgeschaltete Anwender
Nachgeschaltete Anwender verwenden Stoffe oder Gemische im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit. Dazu gehören beispielsweise Formulierer, Beschichter, Hersteller von Erzeugnissen und professionelle Endanwender.
Händler und Distributoren
Händler lagern Stoffe oder Gemische und geben sie an andere Unternehmen weiter, ohne sie selbst chemisch zu verwenden. Sie übernehmen wichtige Aufgaben bei der Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern und anderen Stoffinformationen.
Lieferanten von Erzeugnissen
Hersteller, Importeure und Händler von Bauteilen oder fertigen Produkten können insbesondere von Informationspflichten für SVHC sowie von Beschränkungen nach Anhang XVII betroffen sein.
Was ist ein Stoff, Gemisch oder Erzeugnis?
Die Unterscheidung zwischen Stoff, Gemisch und Erzeugnis ist für die Bestimmung der REACH-Pflichten entscheidend.
| Kategorie | Bedeutung | Beispiele |
|---|---|---|
| Stoff | Chemisches Element oder chemische Verbindung einschließlich bestimmter Bestandteile und Verunreinigungen | Metall, Lösungsmittel, Säure oder einzelnes Polymeradditiv |
| Gemisch | Mischung oder Lösung aus zwei oder mehr Stoffen | Lack, Klebstoff, Reinigungsmittel oder Schmierstoff |
| Erzeugnis | Gegenstand, dessen Form, Oberfläche oder Gestalt seine Funktion stärker bestimmt als seine chemische Zusammensetzung | Schraube, Kabel, Gehäuse, Maschine oder Fahrzeug |
Fehler bei dieser Einordnung können zu einer falschen Bewertung der Registrierungs-, Informations- oder Meldepflichten führen.
Wann besteht eine REACH-Registrierungspflicht?
Unternehmen, die einen Stoff in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr im Europäischen Wirtschaftsraum herstellen oder dorthin importieren, müssen diesen Stoff grundsätzlich bei der ECHA registrieren, sofern keine Ausnahme greift.
Die Registrierung kann Stoffe betreffen:
- als einzelne chemische Stoffe,
- als Bestandteile von Gemischen und
- in bestimmten Fällen als Stoffe in Erzeugnissen, wenn eine beabsichtigte Freisetzung vorliegt.
Für die Mengenberechnung müssen grundsätzlich die Mengen desselben Stoffes zusammengeführt werden, die ein Unternehmen als Stoff, in Gemischen oder in Erzeugnissen mit beabsichtigter Freisetzung herstellt oder importiert.
Die üblichen Mengenbereiche einer Standardregistrierung sind:
- 1 bis 10 Tonnen pro Jahr
- 10 bis 100 Tonnen pro Jahr
- 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr
- mehr als 1.000 Tonnen pro Jahr
Mit steigender Menge erhöhen sich grundsätzlich die Anforderungen an die vorzulegenden Stoffdaten.
Was bedeutet „No data, no market“?
Ein nicht ordnungsgemäß registrierungspflichtiger Stoff darf grundsätzlich weder hergestellt noch in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt werden. Dieses Prinzip wird häufig als „No data, no market“ bezeichnet.
Die Registrierung ist jedoch keine allgemeine behördliche Zulassung des Stoffes für jede Verwendung. Auch registrierte Stoffe können zusätzlich einer Beschränkung unterliegen, auf der Kandidatenliste stehen oder zulassungspflichtig sein.
Welche Ausnahmen von der Registrierung gibt es?
REACH enthält verschiedene vollständige oder teilweise Ausnahmen. Je nach Fall können beispielsweise besondere Regelungen gelten für:
- bestimmte Stoffe in Arzneimitteln oder Lebensmitteln,
- radioaktive Stoffe,
- nicht isolierte Zwischenprodukte,
- bestimmte Polymere,
- zurückgewonnene Stoffe,
- Stoffe für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung,
- Stoffe nach den Anhängen IV und V sowie
- Stoffe unterhalb einer Tonne pro Hersteller oder Importeur und Jahr.
Eine Ausnahme sollte für den konkreten Stoff, die Verwendung und die Rolle des Unternehmens dokumentiert werden. Die pauschale Aussage eines Lieferanten, ein Produkt sei „von REACH ausgenommen“, ist ohne weitere Begründung nicht ausreichend.
Was ist ein Only Representative?
Ein Hersteller, Formulierer oder Produzent eines Erzeugnisses mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann einen im EWR niedergelassenen Alleinvertreter beziehungsweise Only Representative bestellen.
Der Only Representative kann bestimmte Registrierungspflichten übernehmen, die andernfalls die einzelnen Importeure treffen würden. Dadurch können die erfassten Importeure unter REACH als nachgeschaltete Anwender gelten.
Damit diese Regelung funktioniert, müssen unter anderem folgende Punkte eindeutig dokumentiert sein:
- welcher Hersteller vertreten wird,
- welche Stoffe und Produkte erfasst sind,
- welche Importeure abgedeckt werden,
- welche jährlichen Mengen importiert werden und
- welche Verwendungen in der Registrierung berücksichtigt sind.
Was ist die REACH-Kandidatenliste?
Die Kandidatenliste enthält besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe werden als Substances of Very High Concern beziehungsweise SVHC bezeichnet.
Als besonders besorgniserregend können unter anderem Stoffe eingestuft werden, die:
- krebserzeugend sind,
- das Erbgut verändern können,
- die Fortpflanzung schädigen können,
- persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind,
- sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind oder
- ein vergleichbares Besorgnispotenzial besitzen.
Die Kandidatenliste wird regelmäßig erweitert. Pflichten entstehen grundsätzlich bereits mit der Aufnahme eines Stoffes in die Liste und nicht erst, wenn der Stoff später in Anhang XIV aufgenommen wird.
Welche Informationspflicht gilt für SVHC in Erzeugnissen?
Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent, muss der Lieferant seinen gewerblichen Abnehmern ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung bereitstellen. Mindestens muss der Name des betreffenden SVHC mitgeteilt werden.
Verbraucher können ebenfalls eine entsprechende Auskunft verlangen. Das Unternehmen muss die verfügbaren Informationen grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Anfrage kostenlos bereitstellen.
Die 0,1-Prozent-Schwelle ist grundsätzlich auf jedes einzelne Erzeugnis innerhalb eines komplexen Produkts anzuwenden. Einmal als Erzeugnis eingestufte Bestandteile behalten diesen Status grundsätzlich auch nach dem Zusammenbau zu einem komplexeren Produkt.
Beispiel für die 0,1-Prozent-Schwelle
Ein komplexes Produkt besteht aus einem Metallgehäuse, mehreren Schrauben, einem Kabel, einer Leiterplatte und verschiedenen Kunststoffteilen. Enthält die Isolierung des Kabels einen SVHC oberhalb von 0,1 Massenprozent, kann eine Informationspflicht bestehen, auch wenn die Konzentration bezogen auf das Gewicht des vollständigen Produkts deutlich unter 0,1 Prozent liegt.
Unternehmen benötigen daher Informationen auf Bauteil- oder Erzeugnisebene. Eine alleinige Betrachtung des Gesamtprodukts kann zu einer falschen Bewertung führen.
Wann müssen Verbraucher informiert werden?
Verbraucher haben das Recht, Informationen zu SVHC in Erzeugnissen anzufordern. Enthält ein Erzeugnis einen Kandidatenlistenstoff oberhalb von 0,1 Massenprozent, muss der Lieferant ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung und mindestens den Namen des Stoffes mitteilen.
Die Antwort muss grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen und kostenlos erfolgen. Unternehmen sollten deshalb einen festen Prozess für Verbraucheranfragen einrichten und Produktdaten so strukturieren, dass eine fristgerechte Auskunft möglich ist.
Wann müssen SVHC in Erzeugnissen an die ECHA gemeldet werden?
Produzenten und Importeure von Erzeugnissen können nach Artikel 7 Absatz 2 der REACH-Verordnung zu einer Mitteilung an die ECHA verpflichtet sein.
Die Mitteilungspflicht kann bestehen, wenn:
- ein Stoff der Kandidatenliste in den Erzeugnissen oberhalb von 0,1 Massenprozent enthalten ist und
- die Gesamtmenge dieses Stoffes in allen betroffenen Erzeugnissen mehr als eine Tonne pro Produzent oder Importeur und Jahr beträgt.
Eine Mitteilung kann entfallen, wenn der Stoff bereits für die betreffende Verwendung registriert wurde oder eine Exposition von Mensch und Umwelt während der normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung einschließlich der Entsorgung ausgeschlossen werden kann. Im Fall eines Expositionsausschlusses müssen geeignete Anweisungen bereitgestellt werden.
Die Mitteilung muss grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste erfolgen.
Was ist die SCIP-Datenbank?
SCIP steht für Substances of Concern In articles as such or in complex objects. Die SCIP-Datenbank wird von der ECHA betrieben und enthält Informationen über Erzeugnisse mit Kandidatenlistenstoffen oberhalb von 0,1 Massenprozent.
Die SCIP-Meldepflicht stammt rechtlich aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und nicht unmittelbar aus der REACH-Verordnung. Sie verwendet jedoch die REACH-Kandidatenliste und die dort festgelegte 0,1-Prozent-Schwelle als Grundlage.
Eine SCIP-Meldung ersetzt nicht die Informationspflicht nach Artikel 33 und auch nicht eine mögliche Mitteilungspflicht nach Artikel 7 Absatz 2 REACH. Die Pflichten müssen getrennt geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kandidatenliste und Anhang XIV?
Die Kandidatenliste enthält SVHC, die aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften identifiziert wurden. Ein Teil dieser Stoffe kann später in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.
Anhang XIV ist die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. Für jeden Eintrag werden unter anderem ein spätester Antragstermin und ein Ablauftermin festgelegt.
Nach dem Ablauftermin darf ein Stoff grundsätzlich nicht mehr für eine zulassungspflichtige Verwendung verwendet oder für diese Verwendung in Verkehr gebracht werden, sofern keine Zulassung erteilt wurde oder eine gesetzliche Ausnahme greift.
Was bedeutet REACH-Zulassung?
Das Zulassungsverfahren soll besonders besorgniserregende Stoffe schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzen, sofern geeignete Alternativen verfügbar sind.
Hersteller, Importeure, Only Representatives und nachgeschaltete Anwender können eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung beantragen. Eine Zulassung gilt nicht pauschal für sämtliche Verwendungen eines Stoffes.
Nachgeschaltete Anwender können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Zulassung ihres Lieferanten stützen. Sie müssen die festgelegten Bedingungen einhalten und ihre Verwendung gegebenenfalls bei der ECHA melden.
Was sind REACH-Beschränkungen?
Anhang XVII enthält Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Eine Beschränkung kann beispielsweise:
- bestimmte Verwendungen verbieten,
- Konzentrationsgrenzen festlegen,
- bestimmte Produktgruppen erfassen,
- Kennzeichnungsanforderungen vorgeben,
- Verkaufsbedingungen festlegen oder
- besondere Schutzmaßnahmen verlangen.
Beschränkungen können Hersteller, Importeure, Händler, nachgeschaltete Anwender und Einzelhändler betreffen. Sie gelten unabhängig davon, ob ein Unternehmen selbst registrierungspflichtig ist.
Auch Stoffe, die nicht auf der Kandidatenliste stehen, können einer Beschränkung nach Anhang XVII unterliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Zulassung und Beschränkung?
| Bereich | Zulassung nach Anhang XIV | Beschränkung nach Anhang XVII |
|---|---|---|
| Ziel | Besonders besorgniserregende Stoffe schrittweise ersetzen | Unannehmbare Risiken bestimmter Stoffe oder Verwendungen kontrollieren |
| Wirkung | Verwendung nach dem Ablauftermin grundsätzlich nur mit Zulassung oder Ausnahme | Herstellung, Verwendung oder Inverkehrbringen nur unter den festgelegten Bedingungen |
| Produktbezug | Vor allem Stoffe und bestimmte Verwendungen im EWR | Kann Stoffe, Gemische und Erzeugnisse einschließlich importierter Erzeugnisse erfassen |
Welche Pflichten haben nachgeschaltete Anwender?
Nachgeschaltete Anwender müssen prüfen, ob ihre Verwendungen durch die Registrierung und die erhaltenen Expositionsszenarien abgedeckt sind. Sie müssen die dort beschriebenen Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen einhalten oder geeignete alternative Maßnahmen ergreifen.
Zu den möglichen Pflichten gehören:
- Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien prüfen
- Eigene Verwendungen mit den identifizierten Verwendungen vergleichen
- Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen umsetzen
- Neue Erkenntnisse über Gefahren an Lieferanten weitergeben
- Ungeeignete Risikomanagementmaßnahmen kommunizieren
- Gegebenenfalls einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen
- Zulassungen und Beschränkungen berücksichtigen
- Bestimmte Verwendungen bei der ECHA melden
Nachgeschaltete Anwender sollten dokumentieren, wie sie ihre Verwendungen und die einschlägigen Expositionsszenarien bewertet haben.
Welche Bedeutung hat das Sicherheitsdatenblatt?
Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiges Kommunikationsinstrument für Stoffe und Gemische. Es enthält unter anderem Informationen zu Gefahren, Zusammensetzung, Schutzmaßnahmen, Lagerung, Entsorgung und regulatorischem Status.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Sicherheitsdatenblatt unaufgefordert bereitgestellt werden. In weiteren Fällen kann der gewerbliche Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt anfordern.
Unternehmen sollten insbesondere prüfen:
- ob die richtige Sprachfassung vorliegt,
- ob das Dokument aktuell ist,
- ob die Stoff- oder Produktidentität eindeutig ist,
- ob Registrierungsnummern angegeben sind,
- ob Zulassungen und Beschränkungen berücksichtigt wurden,
- ob Expositionsszenarien beigefügt sind und
- ob die empfohlenen Schutzmaßnahmen praktisch umgesetzt werden.
Welche Informationen sollten von Lieferanten angefordert werden?
Eine strukturierte REACH-Anfrage sollte sich eindeutig auf konkrete Materialien, Bauteile oder Produkte beziehen. Je nach Produktart können folgende Informationen erforderlich sein:
- Artikel- oder Materialnummer
- Eindeutige Produktbezeichnung und Version
- Enthaltene Stoffe der Kandidatenliste
- Name und CAS-Nummer der relevanten Stoffe
- Konzentration oder Konzentrationsbereich
- Betroffenes Einzelerzeugnis innerhalb eines komplexen Produkts
- Registrierungsstatus relevanter Stoffe
- Anwendbare Zulassungen nach Anhang XIV
- Anwendbare Beschränkungen nach Anhang XVII
- Vorhandene Sicherheitsdatenblätter
- SCIP-Informationen oder SCIP-Referenznummern
- Datum und Geltungsbereich der Erklärung
Eine allgemeine Aussage wie „REACH-konform“ ist häufig nicht ausreichend, wenn nicht erkennbar ist, welche Fassung der Kandidatenliste, welche Anhänge und welche Produktbestandteile geprüft wurden.
Wie lange ist eine REACH-Erklärung gültig?
Die REACH-Verordnung legt keine allgemeine feste Gültigkeitsdauer für Lieferantenerklärungen fest. Eine Erklärung kann jedoch durch regulatorische oder technische Änderungen überholt werden.
Eine erneute Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- die Kandidatenliste erweitert wird,
- ein Stoff in Anhang XIV aufgenommen wird,
- eine neue Beschränkung in Anhang XVII in Kraft tritt,
- sich Material oder Zusammensetzung ändern,
- ein Lieferant oder Produktionsstandort wechselt,
- neue Stoffinformationen vorliegen oder
- ein Kunde eine aktualisierte Bestätigung verlangt.
Unternehmen sollten daher einen risikobasierten Aktualisierungsprozess einrichten und sich nicht unbegrenzt auf ältere Erklärungen verlassen.
Welche Folgen können REACH-Verstöße haben?
Die Mitgliedstaaten sind für die Kontrolle und Durchsetzung der REACH-Verordnung verantwortlich. Die konkreten Sanktionen richten sich nach nationalem Recht.
Mögliche Folgen eines Verstoßes sind:
- Verkaufs- oder Verwendungsverbote
- Importstopps
- Rücknahme oder Rückruf von Produkten
- Bußgelder und weitere Sanktionen
- Nachträgliche Registrierungs- oder Meldepflichten
- Kosten für Prüfungen und Ersatzmaterialien
- Verlust von Kundenfreigaben
- Unterbrechungen der Lieferkette
- Haftungs- und Reputationsrisiken
Auch unvollständige oder nicht nachvollziehbare Dokumentationen können ein Compliance-Risiko darstellen.
Wie können Unternehmen REACH systematisch umsetzen?
- Unternehmensrollen bestimmen: Hersteller, Importeur, Händler und nachgeschaltete Anwendung getrennt bewerten.
- Produktportfolio strukturieren: Stoffe, Gemische, Erzeugnisse und komplexe Produkte unterscheiden.
- Stoffidentitäten erfassen: Namen, CAS-Nummern, Konzentrationen und Mengen dokumentieren.
- Registrierungspflichten prüfen: Stoffmengen, Ausnahmen und Only-Representative-Abdeckung bewerten.
- Kandidatenliste abgleichen: SVHC auf Bauteil- und Erzeugnisebene untersuchen.
- Informationspflichten erfüllen: Artikel-33-Informationen für Kunden und Verbraucher bereitstellen.
- Meldepflichten bestimmen: Artikel 7 Absatz 2 und SCIP getrennt prüfen.
- Zulassungen kontrollieren: Anhang XIV, Verwendungen und Ablauftermine überwachen.
- Beschränkungen prüfen: Anhang XVII auf Stoffe, Gemische und Erzeugnisse anwenden.
- Sicherheitsdaten auswerten: Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien kontrollieren.
- Lieferantenmanagement aufbauen: Daten regelmäßig anfordern, prüfen und aktualisieren.
- Änderungen überwachen: Kandidatenliste, Anhänge, Materialien und Lieferanten fortlaufend beobachten.
Häufige Fragen zur REACH-Verordnung
Was bedeutet REACH?
REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Wer muss einen Stoff unter REACH registrieren?
Hersteller und Importeure müssen einen Stoff grundsätzlich registrieren, wenn sie ihn in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr herstellen oder in den Europäischen Wirtschaftsraum importieren und keine Ausnahme greift.
Gilt REACH auch für fertige Produkte?
Ja. Für Erzeugnisse können unter anderem Informationspflichten zu SVHC, Mitteilungspflichten, SCIP-Meldepflichten und Beschränkungen gelten.
Was ist ein SVHC?
SVHC steht für Substance of Very High Concern. Dabei handelt es sich um einen besonders besorgniserregenden Stoff, der aufgrund bestimmter gefährlicher Eigenschaften in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurde.
Wann gilt die REACH-Grenze von 0,1 Prozent?
Die Schwelle ist insbesondere für Kandidatenlistenstoffe in Erzeugnissen relevant. Sie wird grundsätzlich für jedes einzelne Erzeugnis innerhalb eines komplexen Produkts bewertet.
Wie schnell muss eine Verbraucheranfrage beantwortet werden?
Eine Anfrage zu Kandidatenlistenstoffen oberhalb von 0,1 Massenprozent muss grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen kostenlos beantwortet werden.
Was ist der Unterschied zwischen REACH und SCIP?
REACH enthält unter anderem Informationspflichten für SVHC in Erzeugnissen. Die SCIP-Meldepflicht stammt aus der Abfallrahmenrichtlinie, verwendet aber die REACH-Kandidatenliste und die 0,1-Prozent-Schwelle.
Was ist der Unterschied zwischen Kandidatenliste und Anhang XIV?
Die Kandidatenliste identifiziert besonders besorgniserregende Stoffe. Anhang XIV enthält Stoffe, für deren weitere Verwendung nach dem Ablauftermin grundsätzlich eine Zulassung erforderlich ist.
Was steht in Anhang XVII?
Anhang XVII enthält Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
Reicht eine REACH-Erklärung des Lieferanten aus?
Eine Lieferantenerklärung ist eine wichtige Informationsquelle, muss aber auf Produktbezug, Aktualität, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Eine pauschale Konformitätsaussage reicht häufig nicht aus.
Wie oft wird die Kandidatenliste aktualisiert?
Die Kandidatenliste wird regelmäßig erweitert. Unternehmen müssen deshalb einen fortlaufenden Überwachungs- und Aktualisierungsprozess einrichten.
Gilt REACH auch für Unternehmen aus der Schweiz?
Schweizer Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse in den Europäischen Wirtschaftsraum liefern. Die unmittelbaren Importeurspflichten liegen grundsätzlich beim EWR-Importeur, sofern sie nicht durch einen Only Representative übernommen werden.
Ist eine REACH-Registrierung eine Zulassung?
Nein. Eine Registrierung ist keine allgemeine behördliche Genehmigung. Registrierte Stoffe können zusätzlich zulassungspflichtig oder beschränkt sein.
Unterstützung bei der REACH-Compliance
ValueStream Europe unterstützt Unternehmen dabei, ihre REACH-Pflichten zu identifizieren und belastbare Prozesse für Stoffdaten, Lieferanteninformationen und Produktkonformität aufzubauen.
Zu den möglichen Unterstützungsleistungen gehören:
- Bestimmung der Unternehmensrollen unter REACH
- Bewertung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
- Prüfung von Registrierungs- und Importpflichten
- Abgleich von Produktdaten mit der Kandidatenliste
- Auswertung der 0,1-Prozent-Schwelle auf Erzeugnisebene
- Einholung und Prüfung von Lieferantenerklärungen
- Bewertung von Anhang XIV und Anhang XVII
- Unterstützung bei Artikel-33-Auskunftsprozessen
- Vorbereitung von SCIP-Daten
- Aufbau eines fortlaufenden regulatorischen Monitorings
Weiterführende Informationen
- Ausführlicher ValueStream-Blogartikel zur REACH-Verordnung
- REACH-Verordnung auf EUR-Lex
- ECHA-Informationen zur REACH-Registrierung
- ECHA-Übersicht zu Pflichten durch die Kandidatenliste
- Aktuelle REACH-Kandidatenliste
- ECHA-Informationen zur Zulassung
- ECHA-Informationen zu Beschränkungen
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