Delegierte Rechtsakte zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU: Änderungen und Ablaufdaten für zentrale Ausnahmen
Im November 2025 hat die Europäische Kommission mehrere Delegierte Rechtsakte zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU veröffentlicht, die eine verbindliche Neuregelung zentraler Ausnahmetatbestände vorsehen. Im Fokus stehen die bislang geltenden Ausnahmen für die Verwendung von Blei in Legierungen, insbesondere die Einträge 6a, 6b und 6c gemäß Anhang III der Richtlinie.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die befristete Zulässigkeit bleihaltiger Werkstoffe durch technologische Entwicklungen schrittweise zu ersetzen. Hersteller und Zulieferer sind nun verpflichtet, betroffene Materialien und Anwendungen zu überprüfen und gegebenenfalls auf konforme Alternativen umzustellen.
Inhalt der Delegierten Rechtsakte
Die Delegierten Rechtsakte wurden am 8. September 2025 von der Europäischen Kommission angenommen und am 21. November 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit gelten sie als verbindlich und treten gemäß europäischem Verfahren 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 11. Dezember 2025, in Kraft.
Betroffen sind insbesondere:
- Ausnahme 6a: Blei als Legierungselement in Stahl
- Ausnahme 6b: Blei in Aluminiumlegierungen
- Ausnahme 6c: Blei in Kupferlegierungen (z. B. Messing)
Die ursprünglichen Einträge wurden in spezifischere Unterkategorien aufgeteilt (z. B. 6a-I, 6a-II) und mit produkt- und kategorieabhängigen Ablaufdaten versehen. Die wesentlichen Fristen lauten:
- 11. Dezember 2026: Ablauf für bestimmte Kategorien unter 6a und 6b
- 30. Juni 2027: Ablauf für verbliebene Unterkategorien, u. a. 6c
Konsequenzen für Unternehmen
Die betroffenen Ausnahmen verlieren mit Ablauf der Fristen ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt dürfen entsprechende Materialien nicht mehr in neuen Produkten verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn fristgerecht ein Antrag eingereicht wurde und dieser positiv beschieden wird.
Für Unternehmen bedeutet dies:
- Bestehende Materialzusammensetzungen sind zu überprüfen.
- Lieferantenerklärungen müssen aktualisiert werden.
- Bleifreie Alternativen sind zu evaluieren, technisch zu qualifizieren und zu dokumentieren.
- Prozesse zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit sind anzupassen.
Die Übergangsfristen bis Mitte 2027 bieten Zeit zur Umstellung – doch diese sollte aufgrund technischer und logistischer Komplexität frühzeitig begonnen werden.
Fazit
Die durch die Delegierten Rechtsakte geschaffene Rechtsklarheit erfordert von Unternehmen aktives Handeln. Betroffene Produkte, Materialien und Lieferketten sollten gezielt auf die auslaufenden RoHS-Ausnahmen hin überprüft werden. Ziel ist es, die RoHS-Konformität auch nach dem Ablauf der bisherigen Ausnahmeregelungen durch geeignete Materialsubstitution und belastbare Nachweise sicherzustellen.
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Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

