EU Conflict Minerals (EU-Verordnung Nr. 2017/821)
Zum 01. Januar 2021 ist die EU-Verordnung Nr. 2017/821 (EU Conflict Minerals) in Kraft getreten.
Die Verordnung soll dabei helfen, den Handel mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold einzudämmen, welche mitunter zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen. Auch der Abbau der Mineralien und Metalle unter Zwangsarbeit sowie Völker- und Menschenrechtsverletzungen sollen unterbunden werden. Die Verordnung richtet sich auch gegen Korruption und Geldwäsche.
Die EU-Verordnung Nr. 2017/821 (EU Conflict Minerals) soll
- sicherstellen, dass EU-Importeure von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold verantwortungsvolle internationale Beschaffungsstandards einhalten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurden
- sicherstellen, dass globale und europäische Hütten und Raffinerien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold verantwortungsvoll beziehen
- helfen, die Verbindung zwischen Konflikten und dem illegalen Abbau von Mineralien zu zerschlagen
- helfen, die Ausbeutung und Misshandlung von lokalen Gemeinschaften und z. B. Bergarbeitern zu beenden und die lokale Entwicklung zu unterstützen.
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