RoHS Richtlinie 2015/863/EU (RoHS 3)
Die RoHS Richtlinie (englisch Restriction of Hazardous Substances) dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.
Die Richtlinie 2015/863/EU (RoHS 3) löst am 22. Juli 2019 die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) ab, welche wiederum am 3. Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ablöste.
Ab der Richtlinie 2015/863/EU (RoHS 3) müssen in Summe 10 Stoffe berücksichtigt werden, welche nur in der zulässigen Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen von max. 0,1 Gewichtsprozenten zugelassen sind.
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