EU POP Verordnung (EU) 2019/1021 (persistenten organischen Schadstoffe)
Als persistente organische Schadstoffe (langlebige organische Schadstoffe, persistent organic pollutants, POP) werden organische Stoffe bezeichnet, deren Abbau oder Umwandlung in der Umwelt nur sehr langsam erfolgt.
Zu den persistenten organischen Schadstoffen gehören eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln (zum Beispiel DDT) und Industriechemikalien (zum Beispiel Polychlorierte Biphenyle, PCB) sowie die hochgiftigen Dioxine und Furane, die als unerwünschte Nebenprodukte in Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen.
Deshalb wird seit vielen Jahren auf internationaler Ebene versucht, die Herstellung und die Verwendung von bestimmten POP einzuschränken oder ganz zu verbieten (Stockholmer Übereinkommen über POP).
Die Umsetzung der Stockholmer Beschlüsse zur Beschränkung und zum Verbot von bestimmten POP erfolgte in der Europäischen Union bisher mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004. Diese Verordnung wird durch die neue Verordnung (EU) 2019/1021 vom 20. Juni 2019 abgelöst.
Die Liste der Stoffe, die unter den Anwendungsbereich der POP-Verordnung fallen, wird in regelmäßigen Abständen erweitert! Die Liste der Stoffe, die der POP-Verordnung unterliegen finden Sie HIER.
POP free Reporting
Gesetzeskonformität sowie Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards dürfte Ihren Kunden ein großes Anliegen sein. Daher sollten Sie unter Einbindung Ihres Unterlieferantennetzwerks prüfen, ob und inwieweit durch die zugrundeliegende Verordnung Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit Ihren Erzeugnissen entstehen.
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