PFAS finden sich in sehr vielen Produkten – und das, obwohl sie zum Teil eine gesundheits- und umweltschädliche Wirkung haben können. Die Abkürzung PFAS steht für „Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen“ – eine große Stoffgruppe, die wegen ihrer Hitzebeständigkeit sowie wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften breit industriell eingesetzt wird, etwa in Textilien, Elektronik, Medizinprodukten oder der Energietechnik.
Ein umfassender Regulierungsvorschlag wurde im Januar 2023 von Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden bei der ECHA eingereicht. Nach Auswertung von über 5.600 Stellungnahmen veröffentlichte die ECHA am 20. August 2025 eine überarbeitete Fassung, die drei Regelungsoptionen umfasst: ein vollständiges Verbot, ein Verbot mit Ausnahmen sowie eine risikobasierte Fortführung bestimmter Anwendungen mit strengen Auflagen.
Die finale Entscheidung durch die EU-Kommission wird für Ende 2026 erwartet. Ein Inkrafttreten der Regelung ist frühestens 2027 möglich – mit Übergangsfristen von bis zu 13,5 Jahren für komplexe Anwendungen.
Wir haben den aktuellen Stand der Debatte und die zugrundeliegenden Probleme mit PFAS für Sie zusammengefasst.
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Welche konkreten Gefahren gehen von PFAS aus und wie stark ist Deutschland betroffen?
Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass sämtliche PFAS eine schädliche Wirkung auf die Umwelt haben – doch alle zeichnen sich durch eine extrem hohe Persistenz aus. Das bedeutet, sie verbleiben über Jahrzehnte oder Jahrhunderte in Böden, Sedimenten und dem Grundwasser. Deshalb werden sie oft auch als „ewige Chemikalien“ bezeichnet.
Die Ursache liegt in ihrer chemischen Struktur: PFAS bestehen aus Kohlenstoffketten, bei denen Wasserstoffatome ganz oder teilweise durch Fluoratome ersetzt sind. Diese fluorierten Bindungen gehören zu den stabilsten, die in der organischen Chemie bekannt sind.
Unter dem Begriff PFAS lassen sich schätzungsweise bis zu 10.000 Einzelstoffe zusammenfassen. Für viele davon fehlen noch umfassende toxikologische Daten. Für bestimmte Stoffe wie PFOA oder PFOS zeigen Studien jedoch negative Auswirkungen auf das Immunsystem, den Stoffwechsel, den Hormonhaushalt und die Reproduktionsfähigkeit. Einige stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
Hinzu kommt die Mobilität vieler PFAS: Sie können sich über Wasser, Luft und Nahrungsketten weit verbreiten und sogar entlegene Regionen wie die Arktis erreichen. In Deutschland wurden PFAS an über 1.500 Standorten nachgewiesen – darunter in der Nähe von Industrieanlagen, Kläranlagen oder militärischen Übungsplätzen.
Eine Dekontamination ist grundsätzlich möglich, z. B. über Adsorptions- oder thermische Verfahren, aber bislang technisch aufwändig, teuer und mit hohen Umweltfolgen verbunden. Die Forschung zu effizienteren und umweltfreundlicheren Sanierungsmethoden läuft – konkrete Pilotprojekte sind in Deutschland bereits in Umsetzung. Langfristig ist jedoch die Vermeidung von Einträgen der wirksamste Schutz.
Auf welche Weise können PFAS in den menschlichen Körper gelangen?
PFAS gelangen vor allem über Lebensmittel, Trinkwasser und staubhaltige Luft in den menschlichen Körper. Besonders belastet sind häufig Fische, Meeresfrüchte, Eier oder Innereien – also Produkte aus Regionen mit kontaminierten Böden oder Gewässern. Eine inhalative Aufnahme ist ebenfalls möglich, aber vor allem relevant bei beruflicher Exposition, z. B. in der chemischen Industrie oder bei der Brandbekämpfung.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bereits 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 4,4 ng/kg Körpergewicht für vier PFAS (PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS) festgelegt. In Deutschland treten auf dieser Grundlage ab dem 1. Januar 2026 verbindliche PFAS-Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung in Kraft.
Für viele PFAS liegen mittlerweile Bewertungen vor, die u. a. Beeinträchtigungen des Immunsystems, hormonelle Störungen, Auswirkungen auf den Fettstoffwechsel sowie mögliche krebserzeugende Eigenschaften bestätigen. Besonders empfindlich sind ungeborene Kinder und Säuglinge. PFAS können über die Plazenta und Muttermilch weitergegeben werden.
Die Langzeitfolgen von Mehrfachbelastungen sowie die Kombinationseffekte verschiedener PFAS sind jedoch weiterhin Gegenstand intensiver Forschung – mit Relevanz auch für Umweltorganismen und ganze Ökosysteme.
In welchen Produkten befinden sich PFAS und wie kann man sie erkennen?
PFAS sind in einer Vielzahl von Alltags- und Industrieprodukten enthalten – darunter Textilien mit Imprägnierungen, Antihaft-Pfannen, Kosmetikprodukte, Farben und Lacke, Elektronikkomponenten (z. B. Halbleiter, Kabelisolierungen), Dichtungen, Membranen, Windkraftanlagen oder Solarpaneele. Auch in Löschschäumen wurden PFAS aufgrund ihrer Hitzebeständigkeit eingesetzt – diese Anwendung wird jedoch ab Oktober 2026 durch die Verordnung (EU) 2025/1988 schrittweise verboten.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Identifikation PFAS-haltiger Produkte in der Regel schwierig, da keine generelle Kennzeichnungspflicht besteht. Eine Ausnahme bilden Kosmetika, bei denen Inhaltsstoffe gemäß INCI auf der Verpackung deklariert werden müssen.
Unternehmen stehen ebenfalls vor der Herausforderung, PFAS in komplexen Lieferketten zu identifizieren. Dies betrifft insbesondere Zulieferteile und Materialien mit unbekannter chemischer Zusammensetzung. Hier sind Nachfragen bei Lieferanten, Materialanalysen oder die Einbindung in REACH- und SCIP-Meldepflichten erforderlich. Durch die geplanten Beschränkungen im Rahmen der REACH-Verordnung wird die Notwendigkeit zur PFAS-Transparenz in der Lieferkette in den kommenden Jahren weiter steigen.
Weshalb reicht die bisherige Regulierung von PFAS durch die REACH-Verordnung aus Sicht der EU nicht aus?
Seit Einführung der REACH-Verordnung im Jahr 2007 wurden bereits mehrere PFAS reguliert – darunter PFOS, PFOA, PFHxS und langkettige perfluorierte Carbonsäuren (C9–C14 PFCAs). Diese Regulierung erfolgte jedoch in Einzelfällen oder für eng definierte Stoffgruppen. Die Industrie konnte in vielen Fällen schnell Ersatzstoffe mit ähnlichen Eigenschaften einsetzen, die zwar formal nicht unter die Regulierung fielen, aber vergleichbare Risiken aufwiesen. Dieses Phänomen ist als „bedauerliche Substitution“ bekannt.
Der neue Ansatz der EU zielt daher auf eine umfassendere Beschränkung ab: Der Vorschlag von Januar 2023 – in überarbeiteter Fassung veröffentlicht im August 2025 – basiert nicht auf einer konkreten Stoffliste, sondern auf einer strukturellen Definition. Diese erfasst alle PFAS mit vollständig fluorierten Kohlenstoffketten, unabhängig davon, ob sie heute bereits verwendet werden oder künftig entwickelt werden könnten.
Auf diese Weise sollen künftige Umgehungen durch chemisch ähnliche, aber nicht einzeln gelistete Stoffe vermieden werden. Die geplante Regelung würde also auch neue PFAS abdecken, die bisher nicht auf Verbotslisten stehen, aber die gleichen Persistenz- und Risikoeigenschaften aufweisen.
Welche Probleme können für die Industrie entstehen, wenn ein Verbot von PFAS in Kraft tritt?
Für die Industrie ist ein umfassendes PFAS-Verbot mit erheblichen Herausforderungen verbunden – sowohl in Bezug auf Forschung, Produktsicherheit als auch regulatorische Umsetzung.
In einigen Anwendungsfeldern – etwa bei Outdoor-Textilien oder Verpackungen – gibt es bereits weitgehend erprobte Alternativen, z. B. auf Basis fluorfreier Polymere, Wachse oder Kohlenwasserstoffe. Diese können teilweise kurzfristig substituiert werden.
Andere Sektoren sind deutlich stärker betroffen: Dazu gehören insbesondere die Medizintechnik, die Elektronikindustrie (z. B. Halbleiterproduktion), die Energietechnik sowie Luft- und Raumfahrt. Hier gelten PFAS oft als funktional unverzichtbar – etwa aufgrund chemischer Beständigkeit, Isolationseigenschaften oder Biokompatibilität.
Der aktuelle Vorschlag unter REACH (Stand: August 2025) sieht daher gezielte Ausnahmen mit strengen Risikomanagementauflagen vor (Option RO3). Unternehmen müssen hierfür unter anderem den Mangel an Alternativen nachweisen, jährliche Berichte vorlegen und Prüfprozesse etablieren.
Zusätzlich zu technischen Herausforderungen drohen hohe Kosten durch Umrüstungen, Tests und Zertifizierungen. Für viele Unternehmen wird auch die Rückverfolgbarkeit innerhalb komplexer Lieferketten zum zentralen Thema, um regulatorische Anforderungen einzuhalten und Marktanteile zu sichern.
Wird es ein komplettes Verbot von PFAS geben – und wenn ja, wann?
Der ursprünglich im Januar 2023 eingereichte Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU wurde nach Auswertung von über 5.600 Stellungnahmen am 20. August 2025 in überarbeiteter Form durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht.
Der neue Vorschlag unterscheidet drei Regelungsoptionen:
– RO1: Ein vollständiges Verbot aller PFAS,
– RO2: Ein Verbot mit befristeten Ausnahmen für definierte Anwendungen,
– RO3: Eine risikobasierte Zulassung bestimmter PFAS unter Auflagen wie Risikomanagementplänen, Berichts- und Prüfpflichten.
Die finale Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse RAC und SEAC wird für Ende 2026 erwartet. Bei Zustimmung durch die EU-Kommission könnte das PFAS-Verbot im Laufe des Jahres 2027 in Kraft treten – mit Übergangsfristen von bis zu 13,5 Jahren für bestimmte Branchen und Anwendungen.
Wird es Übergangsfristen für betroffene Unternehmen für den Einsatz von PFAS geben?
Ja, der aktuelle Beschränkungsvorschlag sieht gestaffelte Übergangsfristen vor, um Unternehmen Zeit für die Substitution von PFAS zu geben. Diese Fristen unterscheiden sich je nach Anwendungsbereich, technischer Machbarkeit und Verfügbarkeit geeigneter Alternativen.
Im überarbeiteten Vorschlag der ECHA vom August 2025 sind Übergangsfristen von mindestens 18 Monaten bis zu 13,5 Jahren vorgesehen. Kürzere Fristen gelten für Anwendungen mit etablierten Alternativen (z. B. wasserabweisende Textilien), längere Fristen für kritische Industriebereiche wie Halbleiterfertigung, Medizintechnik oder bestimmte Energieanwendungen.
Ein konkretes Beispiel ist die Verordnung (EU) 2025/1988 zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschaum: Sie trat im Oktober 2025 in Kraft, mit einem allgemeinen Anwendungsverbot ab Oktober 2026 – ergänzt durch zeitlich befristete Ausnahmen für bestimmte Industriebereiche und Geräte.
Wie geht es nun mit dem möglichen PFAS-Verbot weiter?
Nachdem die öffentliche Konsultation zum ursprünglichen PFAS-Beschränkungsvorschlag abgeschlossen wurde, veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) am 20. August 2025 eine überarbeitete Fassung. Diese wird derzeit von den beiden wissenschaftlichen Ausschüssen – RAC (Ausschuss für Risikobewertung) und SEAC (Ausschuss für sozioökonomische Analyse) – geprüft.
Die Ausschüsse bewerten dabei sowohl die gesundheitlichen und ökologischen Risiken als auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines PFAS-Verbots in den verschiedenen Branchen. Die finalen Stellungnahmen werden für Ende 2026 erwartet.
Auf dieser Grundlage wird die Europäische Kommission über die Einführung einer Beschränkung entscheiden. Ein Inkrafttreten der neuen Vorschriften wäre im Jahr 2027 möglich – mit anschließenden Übergangsfristen je nach Sektor und Anwendung.
Wie die Beschränkung von PFAS in anderen Teilen der Welt gehandhabt wird, erfahren Sie u.a. in diesem Artikel.
Aktuelle Entwicklungen zu PFAS in den USA
In den USA hat die Environmental Protection Agency (EPA) im Mai 2024 eine wegweisende Regelung verabschiedet, mit der die PFAS-Verbindungen PFOA und PFOS offiziell als gefährliche Substanzen gemäß dem Superfund-Gesetz (CERCLA) eingestuft wurden. Diese Maßnahme stärkt die Transparenz und erleichtert die Haftung und Kostenverteilung bei PFAS-Kontaminationen.
Darüber hinaus veröffentlichte die EPA im Januar 2025 erstmals verbindliche nationale Trinkwassergrenzwerte (Maximum Contaminant Levels, MCLs) für sechs PFAS, um Gemeinden besser vor Belastungen zu schützen.
Auch in den USA gibt es politischen und wirtschaftlichen Widerstand gegen weitreichende Verbote. Dennoch wird erwartet, dass Unternehmen, die PFAS-haltige Produkte herstellen oder importieren, ihre Lieferketten prüfen und Substitutionsstrategien entwickeln – um regulatorischen Anforderungen zuvorzukommen.
Deklarationspflicht für PFAS – Was Unternehmen in den USA beachten müssen
Die EPA hat unter dem Toxic Substances Control Act (TSCA), Section 8(a)(7) neue Meldepflichten für PFAS eingeführt. Seit Juli 2023 sind Unternehmen in den USA verpflichtet, umfassende Informationen zur Herstellung, Verwendung, zum Import und zur Freisetzung von PFAS zu übermitteln – rückwirkend bis zum Jahr 2011.
Die Regel betrifft nicht nur chemische Hersteller, sondern auch Importeure und Verarbeiter von PFAS-haltigen Endprodukten. Die Frist zur Abgabe der Berichte endete im Mai 2025. Unternehmen, die diese Pflicht versäumt haben, müssen mit hohen Bußgeldern und behördlichen Maßnahmen rechnen.
Wichtige Aspekte der neuen PFAS Regelung in den USA
- Umfassende Berichtspflicht: Unternehmen müssen detaillierte Angaben zu Mengen, Verwendungszwecken und Umweltauswirkungen von PFAS machen – rückwirkend bis 2011.
- Geltungsbereich: Die Vorschrift betrifft nicht nur chemische Hersteller, sondern auch Importeure und nachgeschaltete Verarbeiter von PFAS-haltigen Produkten.
- Konsequenzen bei Verstößen: Die Nichtabgabe der PFAS-Berichte kann empfindliche Geldstrafen und behördliche Sanktionen nach sich ziehen.
- Erweiterte Meldepflichten: Mehrere Bundesstaaten – darunter Kalifornien, Maine und New York – haben ergänzende Vorschriften erlassen, die z. B. eine Kennzeichnung PFAS-haltiger Produkte vorschreiben.
Was sollten Unternehmen, die PFAS für die Herstellung ihrer Produkte verwenden, jetzt schon tun?
PFAS werden in einer Vielzahl von Branchen eingesetzt – von Elektronik über Medizintechnik und Energie bis hin zu Transport und Textilien. Ein umfassendes Verbot oder eine weitreichende Beschränkung hätte erhebliche Auswirkungen auf Produktionsprozesse, Lieferketten und die Materialauswahl in nahezu allen Industriezweigen.
Der überarbeitete PFAS-Beschränkungsvorschlag der ECHA vom 20. August 2025 sieht mehrere Regelungsoptionen vor, darunter die Möglichkeit gezielter Ausnahmen unter strengen Bedingungen (Option RO3). Unternehmen, die weiterhin PFAS verwenden möchten, müssen dafür nachweisen, dass keine geeigneten Alternativen verfügbar sind, und detaillierte Risikomanagementpläne vorlegen.
Um spätere Einschränkungen, Kosten oder Genehmigungsverfahren zu vermeiden, sollten Unternehmen bereits jetzt:
- sämtliche verwendeten Materialien und Vorprodukte auf PFAS analysieren
- ihre Lieferanten zu möglichen PFAS-Verwendungen befragen
- alternative Materialien und Technologien prüfen und bewerten
- regulatorische Entwicklungen aktiv verfolgen und intern dokumentieren
Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und handlungsfähig zu bleiben, sobald das endgültige Regelwerk in Kraft tritt – voraussichtlich ab 2027.
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Die Identifikation von PFAS kann sich sehr schwierig gestalten, da hierbei die komplette Lieferkette überprüft werden muss und es gleichzeitig auch einige Untergruppen dieser chemischen Substanzen gibt.
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