Die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) – Darauf müssen sich Unternehmen vorbereiten

Stand September 2026

Urwald, der bereits vom Menschen gerodet wird und durch Die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) geschützt werden soll.

Die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) ist ein bedeutender Schritt in den Bemühungen der Europäischen Union, den weltweiten Verlust an Wäldern zu stoppen und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen zu fördern. Die Verordnung ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Sie soll sicherstellen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, nicht zur Entwaldung und zur Waldschädigung beitragen.

Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die in globalen Lieferketten tätig sind. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte der EUDR und erläutert, wie Unternehmen darauf reagieren müssen.

Hintergrund und Ziele der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)

Die EUDR wurde im Rahmen des Europäischen Green Deals eingeführt, einer umfassenden Initiative der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung nachhaltiger Praktiken. Ziel der Verordnung ist es, den Import und Export von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, und somit einen Beitrag zum Schutz der globalen Wälder zu leisten.

Gemäß der EUDR dürfen bestimmte Produkte und Rohstoffe nur in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden, wenn die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Der verantwortliche Marktteilnehmer muss dafür grundsätzlich eine Sorgfaltserklärung abgeben. Diese bestätigt, dass das Produkt nicht von Flächen stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden, und bei Holz keine Waldschädigung nach diesem Datum verursacht wurde.

Unternehmen müssen zudem nachweisen, dass bei der Produktion die Menschenrechte und die Rechte indigener Völker respektiert werden. Außerdem müssen sie Geoinformationsdaten der Anbauflächen bereitstellen, um die Richtigkeit der Erklärungen mittels Satellitendaten überprüfen zu können.

Was sind die Hauptbestandteile der EUDR?

Die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) setzt sich aus den folgenden Hauptbestandteilen zusammen:

  1. Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind und die Herkunft der Produkte bis zur Anbaufläche zurückverfolgen können.
  2. Due-Diligence-Verpflichtungen: Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über Lieferanten und Herkunftsregionen zu sammeln, diese zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  3. Berichterstattung und Transparenz: Marktteilnehmer, die keine KMU sind, müssen jährlich öffentlich über ihr Sorgfaltspflichtsystem berichten.
  4. Überwachung und Durchsetzung: Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung verantwortlich und verhängen bei Verstößen entsprechende Sanktionen.

Aktualisierte Umsetzungsfristen der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)

Ursprünglich war der Beginn der verpflichtenden Anwendung der EUDR für Ende 2024 vorgesehen. Um den Rückmeldungen aus der Wirtschaft und dem erheblichen Umsetzungsaufwand Rechnung zu tragen, wurde dieser Termin bereits um ein Jahr verschoben.

Inzwischen wurde eine weitere Verschiebung um zwölf Monate rechtlich beschlossen. Damit erhalten Behörden und Unternehmen zusätzliche Zeit für die technische und organisatorische Umsetzung.

Neue Umsetzungsfristen:

• Für mittlere und große Unternehmen: 30. Dezember 2026
• Für Klein- und Kleinstunternehmen: 30. Juni 2027

Für bestimmte Holzprodukte gelten abweichende Übergangsregeln. Dennoch ist es essenziell, sich bereits jetzt auf die Anforderungen vorzubereiten, insbesondere im Hinblick auf Rückverfolgbarkeit, Datenbeschaffung und das zentrale Informationssystem.

Sie möchten sich unverbindlich zum Thema EUDR beraten lassen?

Füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus:

Kontaktformular allgemein

Jetzt Kontakt aufnehmen

Bitte füllen Sie das Formular aus um eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Einer unserer Berater wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

+41 7660 57767

ValueStream Europe Management AG
Werkstrasse 4
9542 Münchwilen TG

Schweiz

Welche Rohstoffe und Produkte sind von der EUDR betroffen?

Die EUDR betrifft eine Reihe von Rohstoffen und Produkten, die häufig mit Entwaldung in Verbindung stehen.

Zu den wichtigsten gehören:

  • Holz und Holzprodukte
  • Soja
  • Palmöl
  • Rindfleisch und Viehzuchtprodukte
  • Kakao
  • Kaffee
  • Kautschuk

Auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden, fallen darunter. Beispiele hierfür sind Leder, Schokolade und Möbel.

Zudem hat die EU-Kommission die kontinuierliche Aufgabe, zu prüfen, ob in Zukunft weitere Produktkategorien oder Ökosysteme in die Verordnung aufgenommen werden sollten.

Welche Unternehmen sind von der EUDR betroffen?

Die Verordnung betrifft Unternehmen, die gelistete Erzeugnisse oder Rohstoffe in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren. Die konkreten Pflichten hängen dabei von der Rolle und Größe des Unternehmens ab.

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können betroffen sein. Für sie sowie für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler gelten jedoch teilweise vereinfachte Vorgaben.

Die Verordnung gilt entlang der Lieferkette. Die umfassende Sorgfaltspflicht und die Abgabe der Sorgfaltserklärung liegen grundsätzlich beim verantwortlichen Marktteilnehmer. Nachgelagerte Unternehmen und Händler haben vor allem Informations-, Aufbewahrungs- und Meldepflichten.

Welche Pflichten haben Unternehmen durch die EUDR?

Marktteilnehmer, die relevante Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen oder exportieren, müssen grundsätzlich umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen.

Dazu gehören die Beschaffung der erforderlichen Informationen, die Risikobewertung und gegebenenfalls Risikominderung sowie die Abgabe einer Sorgfaltserklärung. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen bestimmte Angaben zu Lieferanten und Abnehmern erfassen, fünf Jahre aufbewahren und Hinweise auf mögliche Verstöße melden. Nicht-KMU müssen sich zusätzlich im Informationssystem registrieren. Für bestimmte Klein- und Kleinstunternehmen, die eigene Rohstoffe aus Niedrigrisikoländern erzeugen, ist eine einmalige vereinfachte Erklärung vorgesehen.

Wie müssen Sorgfaltspflicht, Risikobewertung und Risikominderung in der Praxis umgesetzt werden? 

Eine zentrale Anforderung besteht darin, die geografischen Koordinaten der Grundstücke zu ermitteln, auf denen der betreffende Rohstoff erzeugt wurde. Diese Informationen – einschließlich Erzeugnis, KN-Code, Menge, Erzeugungsland und Geolokalisierungskoordinaten – müssen in der Sorgfaltserklärung angegeben und über das Informationssystem übermittelt werden.

Kann der Marktteilnehmer diese Informationen nicht beschaffen, ist es ihm untersagt, die betroffenen Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder aus der Union auszuführen.

Die gesammelten Informationen müssen in die Risikobewertung der Sorgfaltspflichtregelung einfließen, um das Risiko der Nichteinhaltung zu überprüfen und zu bewerten.

Unternehmen müssen nachweisen, wie sie die gesammelten Informationen anhand der Risikobewertungskriterien geprüft und das Risiko ermittelt haben. Diese Bewertung muss jährlich wiederholt, überprüft und dokumentiert werden.

Zudem müssen Unternehmer angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, wenn sie ein mehr als vernachlässigbares Risiko der Nichteinhaltung feststellen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wird, wobei die in Artikel 11 der Verordnung beschriebenen Kriterien zu berücksichtigen sind. Alle Maßnahmen zur Risikominderung müssen dokumentiert werden.

Wie läuft die Überprüfung und Zertifizierung von Produkten im Rahmen der EUDR ab?

Die EUDR sieht kein offizielles EUDR-Zertifikat und keine Zertifizierungsstelle vor, die einem Produkt die vollständige Konformität bescheinigt.

Bestehende Zertifizierungen können ergänzende Informationen liefern und die Risikobewertung unterstützen. Sie ersetzen jedoch weder die eigene Sorgfaltspflicht noch die erforderliche Sorgfaltserklärung.

Die Verantwortung für die Einhaltung der EUDR bleibt beim jeweiligen Marktteilnehmer. Die zuständigen nationalen Behörden überprüfen die Angaben und können bei Verstößen Maßnahmen und Sanktionen verhängen.

Welche Zertifizierungssysteme können unterstützend genutzt werden?

Zu den wichtigsten anerkannten Zertifizierungsstellen im Rahmen der EUDR gehören:

  • Forest Stewardship Council (FSC): Nachweise für verantwortungsvoll erzeugte Holzprodukte.
  • Programme for the Endorsement of Forest Certification (PEFC): Nachweise für nachhaltige Forstwirtschaft und Holzprodukte.
  • Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO): Nachweise für nachhaltig erzeugtes Palmöl.
  • Rainforest Alliance: Nachweise für verschiedene landwirtschaftliche Produkte wie Kaffee und Kakao.
  • Fairtrade International: Nachweise zu sozialen und ökologischen Standards.

Welche Sanktionen und Strafen drohen Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben der EUDR halten?

Gemäß Artikel 23 der Verordnung sind einstweilige Maßnahmen erlaubt, während Artikel 24 Korrekturmaßnahmen vorsieht.

Diese Maßnahmen können die Beschlagnahme von Produkten, das Aussetzen des Inverkehrbringens, Produktrückrufe, abfallrechtmäßige Entsorgung oder Spenden der Produkte umfassen. 

Artikel 25 der Verordnung sieht wirksame und abschreckende Bußgelder vor. Bei juristischen Personen muss der mögliche Höchstbetrag mindestens 4 % des gesamten unionsweiten Jahresumsatzes betragen und kann erhöht werden, damit der wirtschaftliche Vorteil aus dem Verstoß überschritten wird.

Zudem kann die Europäische Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 3 der Verordnung die an ein Unternehmen verhängten Sanktionen auf ihrer Webseite veröffentlichen, was zu erheblichen Reputationsschäden und Zugangshindernissen für das betroffene Unternehmen führen kann.

Was sind die größten Herausforderungen für Unternehmen in Bezug auf die EUDR?

Die Umsetzung der EUDR stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Zu den wichtigsten zählen:

Komplexität der Lieferketten

Viele Unternehmen operieren in komplexen, globalen Lieferketten, die schwer zu überwachen sind. Die Nachverfolgbarkeit von Rohstoffen bis zum Ursprung kann erhebliche Anstrengungen erfordern.

Kosten

Die Implementierung der erforderlichen Sorgfaltspflichten sowie der Nachweis- und Prüfprozesse kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.

Anpassung der Beschaffungspraktiken

Unternehmen müssen möglicherweise ihre Beschaffungsstrategien überdenken und auf nachhaltigere Lieferanten umsteigen. Dies kann zu Veränderungen in den Geschäftsbeziehungen und zu Anpassungen der Beschaffungsketten führen.

Wie kann man die EUDR als deutsches Unternehmen kosteneffizient umsetzen?

Die kosteneffiziente Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung stellt Unternehmen in Deutschland vor Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen für nachhaltiges Wirtschaften. Durch gezielte Strategien und den Einsatz moderner Technologien können Unternehmen die Anforderungen der Verordnung erfüllen und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Zu den gängigsten Umsetzungsmethoden zählen u.a. die folgenden:

1. Integration von Technologielösungen:

Blockchain-Technologie: Diese Technologie kann die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Lieferketten verbessern, indem sie die Dokumentation der Herkunft von Rohstoffen vereinfacht.

Geoinformationssysteme (GIS): Durch die Nutzung von Satellitenbildern und GIS können Unternehmen überprüfen, ob die Flächen, von denen ihre Rohstoffe stammen, entwaldungsfrei sind.

2. Kooperation und Partnerschaften:

Brancheninitiativen: Die Zusammenarbeit in Branchenverbänden ermöglicht die Entwicklung gemeinsamer Standards und Best Practices, was die Kosten für einzelne Unternehmen reduziert.

Zertifizierungen: Bestehende Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) oder RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) können ergänzende Nachweise liefern und die Risikobewertung unterstützen. Sie ersetzen jedoch nicht die eigenen EUDR-Pflichten.

3. Risikobasierter Ansatz:

Risikobewertung und Priorisierung: Die Fokussierung auf Hochrisikoregionen und -lieferanten ermöglicht eine effiziente Allokation von Ressourcen.

Engagement mit Lieferanten: Schulung und Unterstützung von Lieferanten in Hochrisikogebieten fördert nachhaltige Praktiken und hilft, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

4. Effiziente interne Prozesse:

Interne Schulungen und Kapazitätsaufbau: Die Schulung von Mitarbeitern in den Bereichen Beschaffung und Compliance stellt sicher, dass sie die Anforderungen der Verordnung verstehen und umsetzen können.

Automatisierung und Digitalisierung: Der Einsatz von Softwarelösungen zur Automatisierung von Due-Diligence-Prozessen und zur Verwaltung der erforderlichen Dokumentation erhöht die Effizienz.

5. Nutzung staatlicher Unterstützung:

Förderprogramme und Subventionen: Unternehmen können von Fördermitteln profitieren, die von der EU oder nationalen Behörden für die Umsetzung nachhaltiger Praktiken bereitgestellt werden.

Beratungsdienste: Beratungsangebote und Schulungen, die von staatlichen Stellen oder NGOs angeboten werden, können ebenfalls hilfreich sein.

Neues zentrales Informationssystem zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen

Ein zentrales Element der Umsetzung der EUDR ist das digitale Informationssystem der EU-Kommission. Darüber reichen Marktteilnehmer ihre Sorgfaltserklärungen oder gegebenenfalls vereinfachten Erklärungen elektronisch ein. Das System wurde im Dezember 2024 in Betrieb genommen.

Wichtige Funktionen:

  • Einreichung aller relevanten Angaben zur Lieferkette
  • Integration von Geolokalisierungsdaten und Risikoanalysen
  • Prüfung der Sorgfaltserklärungen durch nationale Behörden

Marktteilnehmer, die Sorgfaltserklärungen oder vereinfachte Erklärungen abgeben müssen, registrieren sich dafür im System. Auch nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler, die keine KMU sind, müssen sich registrieren. Für andere nachgelagerte Unternehmen gelten vor allem Informations- und Aufbewahrungspflichten. Unter diesem Link können Sie die aktuellen FAQs und Leitlinien als PDF herunterladen.

Länderkategorisierung zur Risikobewertung (Benchmarking)

Zur Risikobewertung hat die Europäische Kommission ein Länderkategorisierungssystem („Benchmarking“) eingeführt. Dabei werden Herkunftsländer der betroffenen Rohstoffe in drei Risikogruppen eingestuft:

  • Niedriges Risiko
  • Standardrisiko
  • Hohes Risiko

Die Risikoeinstufung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten: Für Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko gelten vereinfachte Anforderungen. Die offizielle Länderliste wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 veröffentlicht und kann von der EU aktualisiert werden.

Internationale Kritik und Dialog mit Handelspartnern

Mehrere Handelspartner, darunter Malaysia, Indonesien und verschiedene Agrarverbände, haben die Komplexität der EUDR kritisiert. Besonders bemängelt werden:

  • der hohe administrative Aufwand
  • mögliche Marktbarrieren für Kleinbauern
  • fehlende Anerkennung bestehender nationaler Nachhaltigkeitsprogramme

Die EU führt derzeit Gespräche mit betroffenen Staaten und internationalen Organisationen, um eine faire und praktikable Umsetzung zu gewährleisten. Unternehmen sollten sich auf mögliche Anpassungen einstellen, etwa durch bilaterale Abkommen oder technische Kooperationsprojekte.

Erweiterte Leitlinien und FAQs der EU-Kommission

Seit April 2025 stellt die Europäische Kommission umfangreiche Leitfäden, technische Hinweise und FAQs zur Verfügung, die Unternehmen bei der Umsetzung der EUDR unterstützen sollen. Diese Dokumente konkretisieren zentrale Begriffe und Verfahren der Verordnung, darunter:

  • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit
  • Definition entwaldungsfreier Flächen
  • Anforderungen an Dokumentation und Risikobewertung

Die Nutzung dieser Hilfsmittel ist empfehlenswert, um einheitliche Umsetzungsprozesse zu gewährleisten und die Konformität mit der Verordnung sicherzustellen.

Hilfe bei der Umsetzung der  EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)

Die EUDR wird für betroffene Unternehmen spätestens ab Ende 2026 eine wichtige Rolle spielen. Damit es nicht zu Verzögerungen und damit verbundenen Strafen kommt, sollten sich Firmen schon jetzt bestmöglich vorbereiten.

Leider fehlt in den meisten Unternehmen das Know-How oder schlicht die Zeit, sich angemessen mit der Thematik auseinanderzusetzen – als deutscher Marktführer im Bereich Material Compliance übernehmen wir alle nötigen Schritte für Sie zum niedrigen Festpreis.  

Wir überprüfen Ihre Produkte und Ihre Lieferkette nach allen Vorgaben der EUDR und übernehmen die komplette Arbeit, damit Sie sich zu 100 Prozent auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.  

Sie haben noch Fragen oder benötigen eine Handlungsempfehlung?  Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, unser Team freut sich darauf, Sie zu beraten.  

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

 IMMER AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN

Mit unserem kostenfreien Material Compliance Newsletter erhalten Sie regelmäßig wichtige Informationen und behalten, auch bei sich ändernden Anforderungen, stets den Überblick.