Die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) ist ein bedeutender Schritt in den Bemühungen der Europäischen Union, den weltweiten Verlust an Wäldern zu stoppen und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen zu fördern. Die Verordnung tritt in Kraft, um sicherzustellen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, nicht zur Entwaldung und zur Waldschädigung beitragen.
Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die in globalen Lieferketten tätig sind. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte der EUDR und erläutert, wie Unternehmen darauf reagieren müssen.
Hintergrund und Ziele der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)
Die EUDR wurde im Rahmen des Europäischen Green Deals eingeführt, einer umfassenden Initiative der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung nachhaltiger Praktiken. Ziel der Verordnung ist es, den Import und Export von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, und somit einen Beitrag zum Schutz der globalen Wälder zu leisten.
Gemäß der EUDR dürfen bestimmte Produkte und Rohstoffe nur in die oder aus der EU ein- bzw. ausgeführt werden, wenn eine Sorgfaltserklärung des Lieferanten vorliegt. Diese muss bestätigen, dass das Produkt nicht von Flächen stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden und keine Waldschädigungen nach diesem Datum verursachen.
Unternehmen müssen zudem nachweisen, dass bei der Produktion die Menschenrechte und die Rechte indigener Völker respektiert werden. Außerdem müssen sie Geoinformationsdaten der Anbauflächen bereitstellen, um die Richtigkeit der Erklärungen mittels Satellitendaten überprüfen zu können.
Was sind die Hauptbestandteile der EUDR?
Die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) setzt sich aus den folgenden Hauptbestandteilen zusammen:
- Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind und die Herkunft der Produkte bis zur Anbaufläche zurückverfolgen können.
- Due-Diligence-Verpflichtungen: Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über Lieferanten und Herkunftsregionen zu sammeln, diese zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
- Berichterstattung und Transparenz: Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihre Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung erstellen und veröffentlichen.
- Überwachung und Durchsetzung: Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung verantwortlich und verhängen bei Verstößen entsprechende Sanktionen.
Ab wann müssen Unternehmen die EUDR umsetzen?
Die EU-Verordnung zur Regulierung von Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung und Waldschädigung verbunden sind (EUDR), ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Datum begann die Umsetzungsfrist.
- Für Marktteilnehmer und Nicht-KMU-Händler gilt: 18 Monate Übergangszeitraum (endet am 30.12.24).
- Für KMU.Händler gilt: 24 Monate Übergangszeitraum (endet am 30.06.25).
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Welche Rohstoffe und Produkte sind von der EUDR betroffen?
Die EUDR betrifft eine Reihe von Rohstoffen und Produkten, die häufig mit Entwaldung in Verbindung stehen.
Zu den wichtigsten gehören:
- Holz und Holzprodukte
- Soja
- Palmöl
- Rindfleisch und Viehzuchtprodukte
- Kakao
- Kaffee
- Kautschuk
Auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden, fallen darunter. Beispiele hierfür sind Leder, Schokolade und Möbel.
Zudem hat die EU-Kommission die kontinuierliche Aufgabe, zu prüfen, ob in Zukunft weitere Produktkategorien oder Ökosysteme in die Verordnung aufgenommen werden sollten.
Welche Unternehmen sind von der EUDR betroffen?
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die gelistete Erzeugnisse oder Rohstoffe in den Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren, unabhängig von der Unternehmensgröße (dies steht im Gegensatz zu anderen Regelwerken wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG).
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind davon betroffen, allerdings gibt es hier einige Besonderheiten bzgl. der Sorgfaltspflichten.
Die Verordnung erstreckt sich entlang der gesamten Lieferkette, was bedeutet, dass alle Stufen der Produktion und des Handels den Vorschriften entsprechen müssen.
Welche Pflichten haben Unternehmen durch die EUDR?
Gemäß Artikel 2 der Verordnung sind Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen oder exportieren – einschließlich KMU und Nicht-KMU-Händler – verpflichtet, umfassende Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Dazu gehören die Abgabe einer Sorgfaltserklärung und die Meldung von Hinweisen auf mögliche Verstöße. Händler, die als KMU eingestuft sind, müssen ebenfalls ihre An- und Verkäufe dokumentieren und Hinweise auf potenzielle Verstöße melden.
Wie müssen Sorgfaltspflicht, Risikobewertung und Risikominderung in der Praxis umgesetzt werden?
Eine zentrale Anforderung besteht darin, die geografischen Koordinaten der Grundstücke zu ermitteln, auf denen der betreffende Rohstoff erzeugt wurde. Diese Informationen – einschließlich Erzeugnis, KN-Code, Menge, Erzeugungsland und Geolokalisierungskoordinaten – müssen in der Sorgfaltserklärung angegeben und über das Informationssystem übermittelt werden.
Kann der Marktteilnehmer diese Informationen nicht beschaffen, ist es ihm untersagt, die betroffenen Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder aus der Union auszuführen.
Die gesammelten Informationen müssen in die Risikobewertung der Sorgfaltspflichtregelung einfließen, um das Risiko der Nichteinhaltung zu überprüfen und zu bewerten.
Unternehmen müssen nachweisen, wie sie die gesammelten Informationen anhand der Risikobewertungskriterien geprüft und das Risiko ermittelt haben. Diese Bewertung muss jährlich wiederholt, überprüft und dokumentiert werden.
Zudem müssen Unternehmer angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, wenn sie ein mehr als vernachlässigbares Risiko der Nichteinhaltung feststellen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wird, wobei die in Artikel 11 der Verordnung beschriebenen Kriterien zu berücksichtigen sind. Alle Maßnahmen zur Risikominderung müssen dokumentiert werden.
Wie läuft die Überprüfung und Zertifizierung von Produkten im Rahmen der EUDR ab?
Die Überprüfung und Zertifizierung von Produkten erfolgt durch anerkannte Zertifizierungsstellen, die sicherstellen, dass die Produkte und ihre Lieferketten den Anforderungen der Verordnung entsprechen.
Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte aus entwaldungsfreien Quellen stammen und die entsprechenden Sorgfaltspflichten erfüllt sind. Die Zertifizierungsstellen führen regelmäßige Audits und Inspektionen durch, bei denen sie die Dokumentation, Geolokalisierungsdaten und Risikobewertungen der Unternehmen überprüfen.
Produkte, die den Kriterien entsprechen, erhalten ein Zertifikat, das die Konformität bescheinigt. Diese Zertifikate müssen den zuständigen nationalen Behörden vorgelegt werden, die die Einhaltung der Verordnung überwachen und gegebenenfalls Sanktionen bei Verstößen verhängen.
Was sind die wichtigsten anerkannten Zertifizierungsstellen?
Zu den wichtigsten anerkannten Zertifizierungsstellen im Rahmen der EUDR gehören:
- Forest Stewardship Council (FSC): Zertifiziert Holzprodukte und stellt sicher, dass diese aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen.
- Programme for the Endorsement of Forest Certification (PEFC): Zertifiziert nachhaltige Forstwirtschaft und Holzprodukte.
- Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO): Zertifiziert Palmöl, das nachhaltig und ohne Entwaldung produziert wird.
- Rainforest Alliance: Diese Organisation zertifiziert verschiedene landwirtschaftliche Produkte wie Kaffee, Kakao und Bananen, die unter nachhaltigen Bedingungen angebaut werden.
- Fairtrade International: Zertifiziert Produkte, die fair und umweltfreundlich hergestellt werden, und berücksichtigt auch soziale Standards.
Welche Sanktionen und Strafen drohen Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben der EUDR halten?
Gemäß Artikel 23 der Verordnung sind einstweilige Maßnahmen erlaubt, während Artikel 24 Korrekturmaßnahmen vorsieht.
Diese Maßnahmen können die Beschlagnahme von Produkten, das Aussetzen des Inverkehrbringens, Produktrückrufe, abfallrechtmäßige Entsorgung oder Spenden der Produkte umfassen.
Artikel 25 der Verordnung ermöglicht die Festlegung von Bußgeldern bis zu einem Höchstbetrag von 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens.
Zudem kann die Europäische Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 3 der Verordnung die an ein Unternehmen verhängten Sanktionen auf ihrer Webseite veröffentlichen, was zu erheblichen Reputationsschäden und Zugangshindernissen für das betroffene Unternehmen führen kann.
Was sind die größten Herausforderungen für Unternehmen in Bezug auf die EUDR?
Die Umsetzung der EUDR stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Zu den wichtigsten zählen:
Komplexität der Lieferketten
Viele Unternehmen operieren in komplexen, globalen Lieferketten, die schwer zu überwachen sind. Die Nachverfolgbarkeit von Rohstoffen bis zum Ursprung kann erhebliche Anstrengungen erfordern.
Kosten
Die Implementierung der erforderlichen Sorgfaltspflichten und Zertifizierungsmaßnahmen kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.
Anpassung der Beschaffungspraktiken
Unternehmen müssen möglicherweise ihre Beschaffungsstrategien überdenken und auf nachhaltigere Lieferanten umsteigen. Dies kann zu Veränderungen in den Geschäftsbeziehungen und zu Anpassungen der Beschaffungsketten führen.
Wie kann man die EUDR als deutsches Unternehmen kosteneffizient umsetzen?
Die kosteneffiziente Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung stellt Unternehmen in Deutschland vor Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen für nachhaltiges Wirtschaften. Durch gezielte Strategien und den Einsatz moderner Technologien können Unternehmen die Anforderungen der Verordnung erfüllen und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Zu den gängigsten Umsetzungsmethoden zählen u.a. die folgenden:
1. Integration von Technologielösungen:
Blockchain-Technologie: Diese Technologie kann die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Lieferketten verbessern, indem sie die Dokumentation der Herkunft von Rohstoffen vereinfacht.
Geoinformationssysteme (GIS): Durch die Nutzung von Satellitenbildern und GIS können Unternehmen überprüfen, ob die Flächen, von denen ihre Rohstoffe stammen, entwaldungsfrei sind.
2. Kooperation und Partnerschaften:
Brancheninitiativen: Die Zusammenarbeit in Branchenverbänden ermöglicht die Entwicklung gemeinsamer Standards und Best Practices, was die Kosten für einzelne Unternehmen reduziert.
Zertifizierungen: Die Nutzung bestehender Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) oder RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) kann helfen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
3. Risikobasierter Ansatz:
Risikobewertung und Priorisierung: Die Fokussierung auf Hochrisikoregionen und -lieferanten ermöglicht eine effiziente Allokation von Ressourcen.
Engagement mit Lieferanten: Schulung und Unterstützung von Lieferanten in Hochrisikogebieten fördert nachhaltige Praktiken und hilft, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
4. Effiziente interne Prozesse:
Interne Schulungen und Kapazitätsaufbau: Die Schulung von Mitarbeitern in den Bereichen Beschaffung und Compliance stellt sicher, dass sie die Anforderungen der Verordnung verstehen und umsetzen können.
Automatisierung und Digitalisierung: Der Einsatz von Softwarelösungen zur Automatisierung von Due-Diligence-Prozessen und zur Verwaltung der erforderlichen Dokumentation erhöht die Effizienz.
5. Nutzung staatlicher Unterstützung:
Förderprogramme und Subventionen: Unternehmen können von Fördermitteln profitieren, die von der EU oder nationalen Behörden für die Umsetzung nachhaltiger Praktiken bereitgestellt werden.
Beratungsdienste: Beratungsangebote und Schulungen, die von staatlichen Stellen oder NGOs angeboten werden, können ebenfalls hilfreich sein.
Hilfe bei der Umsetzung der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)
Die EUDR wird für betroffene Unternehmen spätestens ab Ende 2024 eine wichtige Rolle spielen. Damit es nicht zu Verzögerungen und damit verbundenen Strafen kommt, sollten sich Firmen schon jetzt bestmöglich vorbereiten.
Leider fehlt in den meisten Unternehmen das Know-How oder schlicht die Zeit, sich angemessen mit der Thematik auseinanderzusetzen – als deutscher Marktführer im Bereich Material Compliance übernehmen wir alle nötigen Schritte für Sie zum niedrigen Festpreis.
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Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.