Critical Raw Materials Act: Pflichten, betroffene Unternehmen und Permanentmagnete

Stand August 2026

Der Critical Raw Materials Act, kurz CRMA, schafft einen europäischen Rechtsrahmen für eine sichere, widerstandsfähige und nachhaltige Versorgung mit kritischen und strategischen Rohstoffen. Die Verordnung (EU) 2024/1252 betrifft nicht nur Bergbau-, Verarbeitungs- und Recyclingunternehmen. Abhängig von Unternehmensgröße, Produkten und verwendeten Rohstoffen können auch Hersteller, Importeure und andere Wirtschaftsakteure konkrete Pflichten haben.

Besonders relevant sind die Vorgaben zur Bewertung von Rohstofflieferketten sowie die Informations-, Recycling- und Konformitätsanforderungen für bestimmte Produkte mit Permanentmagneten. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig klären, welche Rohstoffe und Magnete in ihren Produkten enthalten sind und welche Lieferantendaten benötigt werden.

Parallel zur geltenden Verordnung werden im Rahmen von RESourceEU Änderungen am CRMA diskutiert. Solche Vorschläge und Verhandlungspositionen sind jedoch von den bereits geltenden Anforderungen zu unterscheiden.

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Das Wichtigste zum CRMA auf einen Blick

  • Was bedeutet CRMA? Critical Raw Materials Act
  • Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1252
  • Geltungsbeginn: Die Verordnung gilt seit dem 23. Mai 2024
  • Kritische Rohstoffe: 34 Rohstoffe in Anhang II
  • Strategische Rohstoffe: 17 besonders wichtige Rohstoffe in Anhang I
  • Betroffene Unternehmen: unter anderem bestimmte große Industrieunternehmen sowie Inverkehrbringer ausgewählter Produkte mit Permanentmagneten
  • Zentrale Pflichten: Risikobewertung, Lieferkettendaten, Produktinformationen, Recyclingfähigkeit, technische Dokumentation und Konformität
  • Wichtige Produktgruppe: Produkte mit bestimmten Permanentmagneten
  • Wichtiger Umsetzungsschritt 2026: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1116 zu Produkten, Komponenten und Abfallströmen mit Rückgewinnungspotenzial

Was ist der Critical Raw Materials Act?

Der Critical Raw Materials Act ist die europäische Verordnung zur Sicherung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Er soll Abhängigkeiten von einzelnen Drittstaaten reduzieren, europäische Kapazitäten stärken und die Kreislaufwirtschaft für wichtige Rohstoffe ausbauen.

Die Verordnung betrifft die gesamte Rohstoffwertschöpfungskette:

  • Erkundung und Gewinnung
  • Verarbeitung und Raffination
  • Beschaffung und Lieferketten
  • Verwendung in strategischen Technologien
  • Recycling und Rückgewinnung
  • Produktinformation und Konformität

Für Unternehmen ist wichtig, zwischen den industriepolitischen Zielen der EU und unmittelbar anwendbaren Unternehmenspflichten zu unterscheiden. Nicht jede im CRMA genannte Quote oder Zielgröße muss von jedem einzelnen Unternehmen erfüllt werden.

Welche Ziele verfolgt der CRMA?

Der CRMA soll den Zugang der Europäischen Union zu kritischen Rohstoffen sicherer, nachhaltiger und weniger abhängig von einzelnen Lieferländern machen.

Für strategische Rohstoffe enthält die Verordnung Richtwerte für das Jahr 2030:

  • mindestens 10 Prozent des jährlichen EU-Bedarfs durch Gewinnung innerhalb der Europäischen Union
  • mindestens 40 Prozent durch Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union
  • mindestens 25 Prozent durch Recycling innerhalb der Europäischen Union
  • höchstens 65 Prozent des jährlichen Bedarfs je strategischem Rohstoff auf einer relevanten Verarbeitungsstufe aus einem einzelnen Drittstaat

Diese Werte sind EU-weite Benchmarks. Sie stellen keine pauschalen Beschaffungs- oder Recyclingquoten für jedes einzelne Unternehmen dar.

Was sind kritische Rohstoffe?

Kritische Rohstoffe sind Rohstoffe, die für die europäische Wirtschaft eine hohe wirtschaftliche Bedeutung besitzen und bei denen zugleich ein erhöhtes Versorgungsrisiko besteht.

Die geltende Liste enthält 34 kritische Rohstoffe. Dazu gehören beispielsweise:

  • Aluminium beziehungsweise Bauxit
  • Antimon
  • Bor
  • Kobalt
  • Kupfer
  • Lithium
  • Magnesium
  • Mangan
  • Naturgraphit
  • Nickel
  • Phosphatgestein
  • Platingruppenmetalle
  • Seltene Erden
  • Siliziummetall
  • Wolfram

Die Listen werden regelmäßig überprüft. Unternehmen sollten daher bei späteren Bewertungen immer die aktuelle Fassung der Anhänge I und II heranziehen.

Was sind strategische Rohstoffe?

Strategische Rohstoffe sind eine Teilgruppe der kritischen Rohstoffe. Sie besitzen eine besondere Bedeutung für strategische Technologien und weisen zugleich ein hohes erwartetes Nachfragewachstum oder besondere Schwierigkeiten bei der Ausweitung der Produktion auf.

Zu den 17 strategischen Rohstoffen gehören unter anderem:

  • Bismut
  • Bor in metallurgischer Qualität
  • Kobalt
  • Kupfer
  • Gallium
  • Germanium
  • Lithium in Batteriequalität
  • Magnesium-Metall
  • Mangan in Batteriequalität
  • Naturgraphit in Batteriequalität
  • Nickel in Batteriequalität
  • Platingruppenmetalle
  • Seltene Erden für Permanentmagnete
  • Siliziummetall
  • Titanmetall
  • Wolfram

Welche Unternehmen können vom CRMA betroffen sein?

Der CRMA enthält unterschiedliche Regelungsbereiche. Deshalb lässt sich die Betroffenheit nicht allein anhand einer Branche oder Unternehmensgröße bestimmen.

Besonders relevant kann die Verordnung sein für:

  • Unternehmen der Rohstoffgewinnung
  • Verarbeitungs- und Raffinerieunternehmen
  • Recycling- und Entsorgungsunternehmen
  • bestimmte große Hersteller strategischer Technologien
  • Hersteller von Produkten mit Permanentmagneten
  • Importeure und Inverkehrbringer solcher Produkte
  • Automobil- und Zulieferindustrie
  • Hersteller von Elektromotoren
  • Hersteller von Windenergieanlagen
  • Hersteller von Wärmepumpen und Kälteanlagen
  • Maschinenbau und Robotik
  • Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie
  • Unternehmen mit hohen Abhängigkeiten von einzelnen Rohstofflieferanten oder Herkunftsstaaten

Auch Unternehmen ohne unmittelbare Pflicht können mittelbar betroffen sein, wenn Kunden Informationen über Rohstoffherkunft, Permanentmagnete, Recyclingfähigkeit oder Lieferkettenrisiken verlangen.

Welche Unternehmen müssen ihre Rohstofflieferketten bewerten?

Artikel 24 des CRMA sieht Risikobewertungen für bestimmte große Unternehmen vor, die strategische Rohstoffe zur Herstellung strategischer Technologien verwenden.

Zu den erfassten Technologiebereichen können gehören:

  • Batterien für Energiespeicherung und Elektromobilität
  • Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff
  • Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie
  • Flugzeuge
  • Traktionsmotoren
  • Wärmepumpen
  • Datenübertragungs- und Datenspeichertechnik
  • mobile elektronische Geräte
  • additive Fertigung
  • Robotik
  • Drohnen
  • Trägerraketen und Satelliten
  • moderne Chips

Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Lieferketten für strategische Rohstoffe grundsätzlich mindestens alle drei Jahre bewerten.

Was umfasst die CRMA-Risikobewertung?

Die Bewertung der Rohstofflieferketten soll insbesondere klären, woher strategische Rohstoffe stammen, wo sie verarbeitet werden und wie anfällig das Unternehmen für Versorgungsunterbrechungen ist.

Die Analyse umfasst insbesondere:

  • Kartierung der verwendeten strategischen Rohstoffe
  • Ermittlung der Gewinnungs-, Verarbeitungs- und Recyclingstandorte
  • Analyse wichtiger Lieferanten und Zwischenstufen
  • Bewertung geografischer Konzentrationen
  • Prüfung von Abhängigkeiten von einzelnen Ländern oder Unternehmen
  • Analyse möglicher Lieferunterbrechungen
  • Bewertung der eigenen Verwundbarkeit

Werden erhebliche Risiken festgestellt, muss das Unternehmen Anstrengungen zur Risikominderung unternehmen. Dazu können eine stärkere Diversifizierung, alternative Bezugsquellen, Materialeffizienz, Recycling oder Substitution gehören.

Warum sind Permanentmagnete für den CRMA wichtig?

Permanentmagnete werden in vielen strategischen und industriellen Produkten eingesetzt. Bestimmte Magnettypen enthalten strategische Rohstoffe, deren Gewinnung und Verarbeitung weltweit stark konzentriert sein können.

Für den CRMA besonders relevant sind:

  • Neodym-Eisen-Bor-Magnete
  • Samarium-Kobalt-Magnete
  • Aluminium-Nickel-Kobalt-Magnete
  • Ferritmagnete

Abhängig vom Magnettyp können unter anderem Neodym, Praseodym, Dysprosium, Terbium, Samarium, Kobalt, Nickel oder Bor enthalten sein.

Welche Produkte mit Permanentmagneten sind betroffen?

Artikel 28 des CRMA nennt bestimmte Produktgruppen, für die zukünftig Informationsanforderungen zu Permanentmagneten gelten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Magnetresonanztomografen
  • Windenergiegeneratoren
  • Industrieroboter
  • Kraftfahrzeuge
  • leichte Verkehrsmittel
  • Kältegeneratoren
  • Wärmepumpen
  • Elektromotoren einschließlich integrierter Elektromotoren
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Mikrowellengeräte
  • Staubsauger
  • Geschirrspüler

Produkte, die hauptsächlich für Verteidigungs- oder Raumfahrtanwendungen entwickelt wurden, sind von bestimmten Informationsanforderungen ausgenommen.

Welche Informationen zu Permanentmagneten werden benötigt?

Nach dem CRMA müssen betroffene Produkte zukünftig Angaben dazu tragen, ob Permanentmagnete enthalten sind und welchen Magnettypen sie zuzuordnen sind.

Über einen Datenträger beziehungsweise eindeutigen Produktidentifikator sollen bei den erfassten Produkten weitere Informationen zugänglich gemacht werden.

Dazu können gehören:

  • Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person oder des verantwortlichen Unternehmens
  • Gewicht der einzelnen Permanentmagnete
  • Position der Magnete im Produkt
  • chemische Zusammensetzung
  • Art der Beschichtung
  • verwendete Klebstoffe und Zusatzstoffe
  • Schritte und Werkzeuge für den Zugang zu den Magneten
  • Informationen zur sicheren Entnahme

Wenn Permanentmagnete ausschließlich in integrierten Elektromotoren enthalten sind, können für bestimmte Angaben besondere Regelungen gelten.

Ab wann gelten die Informationspflichten für Permanentmagnete?

Die vollständige praktische Anwendung der Informationspflichten hängt von einem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission ab. Dieser soll das Format der Kennzeichnung festlegen.

Die Anforderungen aus Artikel 28 gelten grundsätzlich zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Durchführungsrechtsakts. Unternehmen sollten daher den Erlass und das konkrete Inkrafttreten des Rechtsakts überwachen.

Bis dahin sollten Hersteller bereits klären:

  • welche Produkte Permanentmagnete enthalten
  • welche Magnettypen verwendet werden
  • wo sich die Magnete im Produkt befinden
  • welche Rohstoffe und Beschichtungen enthalten sind
  • wie die Magnete sicher ausgebaut werden können
  • welche Lieferantendaten noch fehlen

Welche Angaben zum Rezyklatanteil von Permanentmagneten sind vorgesehen?

Artikel 29 des CRMA sieht Anforderungen an Informationen zum Rezyklatanteil bestimmter Rohstoffe in Permanentmagneten vor.

Betroffen sein können insbesondere folgende Rohstoffe:

  • Neodym
  • Dysprosium
  • Praseodym
  • Terbium
  • Bor
  • Samarium
  • Nickel
  • Kobalt

Für die praktische Anwendung sind weitere Berechnungs-, Prüf- und Schwellenwertregeln der Europäischen Kommission erforderlich. Unternehmen sollten deshalb nicht von pauschalen, bereits unmittelbar geltenden Mindest-Rezyklatquoten für sämtliche Produkte ausgehen.

Welche Konformitätsanforderungen gelten?

Für Produkte, die unter die Anforderungen zu Permanentmagneten fallen, sieht der CRMA Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung vor.

Vor dem Inverkehrbringen müssen die verantwortlichen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass:

  • das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde
  • die erforderliche technische Dokumentation vorliegt
  • die EU-Konformitätserklärung erstellt wurde
  • gegebenenfalls die erforderliche CE-Kennzeichnung angebracht wurde
  • die Produktinformationen korrekt und zugänglich sind

Die konkrete Umsetzung hängt von der betroffenen Produktgruppe und den ergänzenden Rechtsakten ab.

Welche Bedeutung hat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1116?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1116 nennt Produkte, Komponenten und Abfallströme mit relevantem Potenzial zur Rückgewinnung kritischer Rohstoffe.

Die Liste umfasst unter anderem verschiedene Komponenten mit Permanentmagneten. Sie ist besonders relevant für:

  • Recycling- und Entsorgungsunternehmen
  • Hersteller recyclingrelevanter Produkte
  • Rücknahme- und Demontageprozesse
  • nationale Kreislaufwirtschaftsprogramme
  • Planung zukünftiger Rückgewinnungsmaßnahmen

Die Durchführungsverordnung bedeutet nicht automatisch, dass für jedes gelistete Produkt sofort eine neue unmittelbare Herstellerpflicht entsteht. Sie konkretisiert jedoch einen wichtigen Teil der CRMA-Umsetzung und sollte bei Produkt- und Recyclingstrategien berücksichtigt werden.

Was ist RESourceEU?

RESourceEU ist ein Aktionsplan der Europäischen Kommission zur weiteren Stärkung der europäischen Rohstoffversorgung. Im Zusammenhang damit wurde ein Vorschlag zur Änderung des CRMA vorgelegt.

Diskutiert werden unter anderem:

  • stärkere Unterstützung strategischer Rohstoffprojekte
  • schnellere Genehmigungsverfahren
  • gemeinsame Beschaffung
  • Koordination strategischer Bestände
  • stärkere Risikovorsorge großer Unternehmen
  • verbesserte Rückgewinnung von Permanentmagneten
  • Nutzung digitaler Produktpässe

Wichtig: Ein Änderungsvorschlag, eine Verhandlungsposition oder ein Aktionsplan ist nicht automatisch geltendes Recht. Unternehmen müssen zwischen der geltenden Verordnung (EU) 2024/1252 und noch laufenden Gesetzgebungsverfahren unterscheiden.

Gilt der CRMA auch für kleine und mittlere Unternehmen?

Es gibt keine allgemeine Ausnahme, durch die sämtliche kleinen und mittleren Unternehmen vollständig vom CRMA ausgenommen wären.

Viele konkrete Pflichten knüpfen jedoch an bestimmte Voraussetzungen an, beispielsweise:

  • Einstufung als großes Unternehmen
  • Verwendung strategischer Rohstoffe
  • Herstellung bestimmter strategischer Technologien
  • Inverkehrbringen bestimmter Produkte mit Permanentmagneten
  • Tätigkeit in Gewinnung, Verarbeitung oder Recycling

Kleine und mittlere Unternehmen können außerdem mittelbar betroffen sein, wenn Kunden, Hersteller oder andere Geschäftspartner Rohstoff-, Magnet- oder Lieferkettendaten anfordern.

Welche Informationen sollten Unternehmen von Lieferanten anfordern?

Die CRMA-Umsetzung hängt in vielen Bereichen von belastbaren Lieferanten- und Produktdaten ab. Allgemeine Materialangaben reichen für die zukünftigen Informationspflichten häufig nicht aus.

Je nach Produkt sollten Unternehmen unter anderem folgende Informationen anfordern:

  • enthaltene kritische und strategische Rohstoffe
  • Herkunfts- und Verarbeitungsstaaten
  • Lieferanten und wichtige Zwischenstufen
  • Art des enthaltenen Permanentmagneten
  • Gewicht und Position der Magnete
  • chemische Zusammensetzung
  • Beschichtungen, Klebstoffe und Zusatzstoffe
  • Anleitung zur sicheren Entnahme
  • Rezyklatanteile relevanter Rohstoffe
  • Nachweise und Berechnungsmethoden
  • Änderungs- und Aktualisierungsinformationen

Die Daten sollten eindeutig einem Produkt, Bauteil oder einer konkreten Produktvariante zugeordnet werden können.

Was sollten Unternehmen jetzt zum CRMA tun?

Unternehmen sollten zunächst prüfen, welche Regelungsbereiche des CRMA für ihr Geschäftsmodell relevant sind.

Ein sinnvoller Umsetzungsprozess umfasst:

  1. Rohstoffe erfassen: Kritische und strategische Rohstoffe in Produkten und Fertigungsprozessen identifizieren.
  2. Produktportfolio prüfen: Produkte mit Permanentmagneten und betroffene Produktkategorien bestimmen.
  3. Unternehmensgröße klären: Prüfen, ob die Risikovorsorgepflichten für große Unternehmen relevant sind.
  4. Lieferketten kartieren: Gewinnung, Verarbeitung, Recycling und wichtige Lieferanten dokumentieren.
  5. Abhängigkeiten bewerten: Konzentrationen auf einzelne Lieferanten, Länder oder Verarbeitungsstufen analysieren.
  6. Magnetdaten anfordern: Gewicht, Lage, Zusammensetzung, Beschichtung und Demontageinformationen erfassen.
  7. Datenlücken priorisieren: Besonders kritische Produkte und Lieferketten zuerst bearbeiten.
  8. Dokumentation aufbauen: Nachweise, Prüfungen, Freigaben und Aktualisierungen zentral verwalten.
  9. Ergänzende Rechtsakte überwachen: Durchführungsrechtsakte, delegierte Rechtsakte und nationale Sanktionen beobachten.
  10. Gesetzgebungsverfahren trennen: Geltendes Recht und geplante RESourceEU-Änderungen separat dokumentieren.

Wie unterstützt ValueStream Europe beim CRMA?

ValueStream Europe unterstützt Unternehmen dabei, CRMA-relevante Rohstoff-, Lieferanten- und Produktdaten strukturiert zu erfassen und in bestehende Material-Compliance-Prozesse zu integrieren.

Die Unterstützung kann unter anderem umfassen:

  • Prüfung der CRMA-Betroffenheit
  • Identifikation relevanter Produkte und Komponenten
  • Erfassung kritischer und strategischer Rohstoffe
  • Kartierung wichtiger Lieferketten
  • Aufbau standardisierter Lieferantenanfragen
  • Beschaffung und Prüfung von Magnetdaten
  • Erfassung von Rezyklatanteilen
  • Unterstützung bei Risikobewertungen
  • Aufbau technischer und regulatorischer Dokumentationen
  • laufende Überwachung rechtlicher Änderungen

Das Ziel ist ein nachvollziehbarer und skalierbarer Prozess, mit dem Unternehmen Informationen für Behörden, Kunden, Konformitätsbewertungen und zukünftige Produktpässe zuverlässig bereitstellen können.

Häufig gestellte Fragen zum CRMA

Wofür steht CRMA?

CRMA steht für Critical Raw Materials Act. Die deutsche Bezeichnung lautet häufig EU-Gesetz oder EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen.

Welche Verordnung ist der CRMA?

Der CRMA ist die Verordnung (EU) 2024/1252 zur Sicherung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen.

Seit wann gilt der CRMA?

Die Verordnung trat am 23. Mai 2024 in Kraft. Einzelne Pflichten und Informationsanforderungen hängen jedoch von späteren Durchführungs- oder delegierten Rechtsakten ab.

Wie viele kritische Rohstoffe nennt der CRMA?

Die geltende Verordnung enthält 34 kritische Rohstoffe. Davon werden 17 als strategische Rohstoffe eingestuft.

Welche Unternehmen müssen eine CRMA-Risikobewertung durchführen?

Die Pflicht betrifft bestimmte große Unternehmen, die strategische Rohstoffe zur Herstellung der im CRMA genannten strategischen Technologien verwenden. Eine pauschale Einordnung allein nach Branche reicht nicht aus.

Wie häufig ist die Rohstoff-Risikobewertung durchzuführen?

Betroffene große Unternehmen müssen ihre strategischen Rohstofflieferketten grundsätzlich mindestens alle drei Jahre bewerten.

Gilt der CRMA für Permanentmagnete?

Ja. Für bestimmte Produkte mit Permanentmagneten sieht der CRMA Informations-, Recycling- und Konformitätsanforderungen vor.

Welche Produkte mit Permanentmagneten sind betroffen?

Zu den genannten Produktgruppen gehören unter anderem Kraftfahrzeuge, Windenergiegeneratoren, Wärmepumpen, Elektromotoren, Industrieroboter und bestimmte Haushaltsgeräte.

Ab wann müssen Produkte Magnetinformationen tragen?

Die Anforderungen gelten grundsätzlich zwei Jahre nach Inkrafttreten des dafür vorgesehenen Durchführungsrechtsakts. Das konkrete Datum muss anhand dieses Rechtsakts bestimmt werden.

Gibt es bereits verbindliche Mindest-Rezyklatquoten für alle Permanentmagnete?

Nein. Der CRMA sieht Informationsanforderungen und die Möglichkeit späterer Mindestanteile vor. Für die konkrete Anwendung sind weitere Berechnungs-, Prüf- und Schwellenwertregelungen erforderlich.

Gilt der CRMA auch für Schweizer Unternehmen?

Schweizer Unternehmen können betroffen sein, wenn sie relevante Rohstoffe oder Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen. Außerdem können europäische Kunden die erforderlichen Rohstoff- und Magnetdaten von Schweizer Lieferanten anfordern.

Sind kleine Unternehmen vom CRMA ausgenommen?

Es gibt keine allgemeine Ausnahme für sämtliche kleinen Unternehmen. Viele Pflichten gelten jedoch nur bei bestimmten Unternehmensgrößen, Tätigkeiten oder Produktkategorien.

Ist RESourceEU bereits geltendes Recht?

Der RESourceEU-Aktionsplan und Vorschläge zur Änderung des CRMA sind nicht automatisch geltendes Recht. Maßgeblich bleibt, welche Änderungen das vollständige europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben und in Kraft getreten sind.

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Quellen und weiterführende Informationen

Unterstützung bei der Umsetzung des CRMA anfordern

Der CRMA verbindet Rohstoffbeschaffung, Lieferkettenrisiken, Permanentmagnete, Recyclinginformationen und Produktkonformität. Besonders bei komplexen Baugruppen kann die Beschaffung belastbarer Rohstoff- und Magnetdaten zeitaufwendig sein.

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