EUDR: Pflichten, Fristen und Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Stand August 2026

Urwald, der bereits vom Menschen gerodet wird und durch Die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) geschützt werden soll.

Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur dann auf dem EU-Markt bereitzustellen oder aus der EU zu exportieren, wenn sie entwaldungsfrei sind und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden.

Die Verordnung betrifft die Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse. Welche Waren konkret erfasst werden, richtet sich nach den in Anhang I der Verordnung aufgeführten Zolltarifnummern.

Unternehmen müssen deshalb nicht nur ihre unmittelbaren Lieferanten kennen. Je nach Rolle und Produkt werden Informationen zur Herkunft, zu den Produktionsflächen, zum Produktionszeitraum, zur Legalität und zur Entwaldungsfreiheit benötigt. Für vorgelagerte Marktteilnehmer gehört dazu grundsätzlich auch die Abgabe einer Sorgfaltserklärung im EUDR-Informationssystem.

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Das Wichtigste zur EUDR auf einen Blick

  • Was bedeutet EUDR? EU Deforestation Regulation beziehungsweise EU-Entwaldungsverordnung
  • Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1115
  • Inkrafttreten: 29. Juni 2023
  • Anwendungsbeginn für große und mittlere Unternehmen: 30. Dezember 2026
  • Anwendungsbeginn für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen: 30. Juni 2027
  • Ausnahme bei der Frist: Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung fallen, müssen grundsätzlich ab 30. Dezember 2026 anwenden
  • Erfasste Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz
  • Entwaldungsstichtag: 31. Dezember 2020
  • Kernanforderung: entwaldungsfreie und legal erzeugte Produkte
  • Zentrales Instrument: Sorgfaltsprüfung und elektronische Sorgfaltserklärung beziehungsweise vereinfachte Erklärung

Was ist die EUDR?

Die EUDR ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt sowie deren Ausfuhr aus der Union, wenn diese mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen können.

Die Verordnung soll verhindern, dass der Verbrauch und Handel in der Europäischen Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Gleichzeitig soll sie die Rückverfolgbarkeit relevanter Lieferketten verbessern.

Relevante Erzeugnisse dürfen grundsätzlich nur auf dem EU-Markt bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie:

  • entwaldungsfrei sind,
  • im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und
  • durch die erforderliche Sorgfaltserklärung oder vereinfachte Erklärung abgedeckt sind.

Welche Rohstoffe erfasst die EUDR?

Die EUDR erfasst sieben Rohstoffgruppen:

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Neben den Rohstoffen selbst werden zahlreiche daraus hergestellte oder diese enthaltende Erzeugnisse erfasst. Dazu können beispielsweise Fleisch, Leder, Schokolade, Kaffeeprodukte, Palmölerzeugnisse, Reifen, Möbel, Papier, Karton und weitere Holzprodukte gehören.

Entscheidend ist nicht allein, ob ein Produkt einen der genannten Rohstoffe enthält. Maßgeblich ist, ob das konkrete Erzeugnis mit seiner Zolltarifnummer in Anhang I der EUDR aufgeführt ist.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Ob ein Produkt in den Geltungsbereich fällt, muss anhand seiner Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur beziehungsweise seines Zollcodes geprüft werden.

Mögliche Produktgruppen sind unter anderem:

  • Rinder und bestimmte Rindfleischerzeugnisse
  • Häute und Leder bestimmter Rinder
  • Kakaobohnen, Kakaomasse, Kakaobutter und Schokolade
  • Kaffee und bestimmte Kaffeeprodukte
  • Palmöl und ausgewählte Palmölderivate
  • Sojabohnen, Sojaöl und ausgewählte Sojaprodukte
  • Naturkautschuk und bestimmte Kautschukprodukte
  • Holz, Holzwaren, Zellstoff, Papier und ausgewählte Möbel

Die Produktliste kann durch Rechtsakte aktualisiert werden. Im Jahr 2026 wurden Änderungen und Klarstellungen zum Produktumfang vorbereitet beziehungsweise beschlossen. Unternehmen sollten deshalb immer den aktuellen Anhang I und die einschlägige Zolltarifnummer prüfen.

Welche Produkte können von der EUDR ausgenommen sein?

Nicht jedes Produkt mit einem relevanten Rohstoff fällt automatisch unter die EUDR. Ausnahmen oder Abgrenzungen können sich unter anderem aus dem Zollcode, dem Produktzustand, dem Verwendungszweck und aktuellen Änderungen des Anhangs ergeben.

Je nach konkreter Ausgestaltung können beispielsweise folgende Kategorien außerhalb des Anwendungsbereichs liegen:

  • Produkte, deren Zolltarifnummer nicht in Anhang I aufgeführt ist
  • bestimmte Abfälle
  • bestimmte gebrauchte oder bereits genutzte Produkte
  • Verpackungsmaterial, das ausschließlich zum Schutz, zur Unterstützung oder zum Tragen eines anderen Produkts verwendet wird
  • bestimmte Muster sowie Produkte für Analyse-, Untersuchungs- oder Testzwecke

Die Ausnahmeprüfung sollte immer anhand des aktuellen Rechtstextes, des Anhangs und der konkreten Warenverwendung erfolgen.

Welche Unternehmen sind von der EUDR betroffen?

Die EUDR kann Unternehmen betreffen, die relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse in die EU importieren, innerhalb der EU erzeugen, erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen, weiterhandeln oder aus der EU exportieren.

Dazu können gehören:

  • Importeure
  • Hersteller und Produzenten
  • Exporteure
  • Großhändler und Distributoren
  • Einzelhändler
  • Onlinehändler
  • Lebensmittelunternehmen
  • Möbel- und Holzindustrie
  • Papier- und Verpackungsindustrie
  • Automobil- und Reifenindustrie
  • Unternehmen der Konsumgüterindustrie

Auch Unternehmen außerhalb der EU können mittelbar betroffen sein, wenn sie relevante Produkte an europäische Kunden liefern. Die unmittelbare Verantwortung innerhalb der EU hängt jedoch von der jeweiligen Marktrolle und Lieferkette ab.

Welche Rollen unterscheidet die EUDR?

Die EUDR unterscheidet insbesondere zwischen vorgelagerten Marktteilnehmern, nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern. Nach den Änderungen der Verordnung unterscheiden sich die Pflichten dieser Rollen stärker als ursprünglich vorgesehen.

Vorgelagerte Marktteilnehmer

Vorgelagerte Marktteilnehmer stellen ein relevantes Produkt erstmals auf dem EU-Markt bereit oder führen es aus der EU aus. Dazu können beispielsweise Importeure, Erzeuger innerhalb der EU oder Exporteure gehören.

Sie müssen grundsätzlich die vollständige Sorgfaltsprüfung durchführen und vor der Marktbereitstellung oder Ausfuhr eine Sorgfaltserklärung beziehungsweise die für ihre Rolle vorgesehene Erklärung im EUDR-Informationssystem einreichen.

Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler

Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler handeln mit Produkten, die bereits durch eine vorgelagerte EUDR-Prüfung abgedeckt sein können. Ihre Pflichten hängen unter anderem von Unternehmensgröße, Lieferkettenposition und konkreter Tätigkeit ab.

Je nach Rolle können insbesondere folgende Anforderungen relevant sein:

  • Registrierung im EUDR-Informationssystem
  • Erfassung von Referenznummern oder Erklärungskennungen
  • Aufbewahrung von Lieferanten- und Kundeninformationen
  • Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
  • Weitergabe erforderlicher Informationen an unmittelbar nachgelagerte Geschäftspartner
  • Reaktion auf Hinweise zu möglichen Verstößen

Die konkrete Rollenbestimmung sollte für jede Lieferkette separat vorgenommen werden.

Ab wann gilt die EUDR?

Nach der zuletzt beschlossenen Verschiebung gelten die wesentlichen EUDR-Pflichten grundsätzlich ab folgenden Zeitpunkten:

  • 30. Dezember 2026: große und mittlere Unternehmen
  • 30. Dezember 2026: Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die bisherige EU-Holzhandelsverordnung fallen
  • 30. Juni 2027: die meisten anderen Kleinst- und Kleinunternehmen

Die Einstufung als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen richtet sich nach den einschlägigen europäischen Größenkriterien. Unternehmen sollten ihre Größenklasse und die für sie geltende Frist dokumentieren.

Für einzelne neu in den Produktumfang aufgenommene Erzeugnisse können abweichende oder spätere Anwendungszeitpunkte vorgesehen sein. Deshalb muss neben der Unternehmensgröße auch der jeweils aktuelle Produktumfang berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen EUDR-Produkte erfüllen?

Ein relevantes Produkt darf nur auf dem EU-Markt bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn alle maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Entwaldungsfreiheit

Die relevanten Rohstoffe dürfen nicht auf Flächen erzeugt worden sein, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Bei Holzprodukten sind zusätzlich die Anforderungen zur Vermeidung von Waldschädigung zu beachten.

Legale Erzeugung

Die Rohstoffe und Produkte müssen im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert worden sein. Dazu können je nach Land und Produkt beispielsweise Landnutzungsrechte, Umweltrecht, Forstrecht, Arbeitsrecht, Menschenrechte, Steuerrecht oder Zollvorschriften gehören.

Sorgfaltsprüfung und Erklärung

Der verantwortliche vorgelagerte Marktteilnehmer muss vor der Marktbereitstellung oder Ausfuhr eine Sorgfaltsprüfung durchführen. Die erforderliche Sorgfaltserklärung oder vereinfachte Erklärung muss rechtzeitig im EUDR-Informationssystem eingereicht und die entsprechende Referenznummer beziehungsweise Kennung eingeholt werden.

Wie funktioniert die EUDR-Sorgfaltsprüfung?

Die Sorgfaltsprüfung besteht grundsätzlich aus drei Stufen:

  1. Informationen sammeln
  2. Risiko bewerten
  3. Risiken gegebenenfalls mindern

1. Informationen sammeln

Unternehmen müssen die für das Produkt erforderlichen Informationen beschaffen und dokumentieren. Dazu gehören abhängig von Produkt und Lieferkette unter anderem:

  • Beschreibung des relevanten Produkts
  • Rohstoff und Produktart
  • Zolltarifnummer
  • Menge oder Gewicht
  • Erzeugerland und gegebenenfalls Landesteil
  • Geolokalisierung der Produktionsflächen
  • Produktionsdatum oder Produktionszeitraum
  • Lieferanteninformationen
  • Informationen zu nachgelagerten Geschäftspartnern
  • Nachweise zur Entwaldungsfreiheit
  • Nachweise zur Einhaltung der Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes

2. Risiko bewerten

Auf Grundlage der gesammelten Informationen wird bewertet, ob ein Risiko besteht, dass das Produkt nicht EUDR-konform ist.

Bei der Risikobewertung können unter anderem relevant sein:

  • Risikokategorie des Erzeugerlandes
  • Ausmaß von Entwaldung oder Waldschädigung
  • Komplexität der Lieferkette
  • Vermischung mit Rohstoffen unbekannter Herkunft
  • Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen
  • Korruptions- und Fälschungsrisiken
  • Konflikte oder Sanktionen
  • Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften
  • nachvollziehbare Verbindung zwischen Ware und Produktionsfläche

3. Risiken mindern

Wenn mehr als ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wird, darf das Produkt noch nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden.

Mögliche Maßnahmen zur Risikominderung sind:

  • zusätzliche Unterlagen anfordern
  • Lieferanteninformationen verifizieren
  • unabhängige Prüfungen oder Audits durchführen
  • Satelliten- und Geodaten auswerten
  • Produktionsflächen genauer abgrenzen
  • Lieferketten vereinfachen
  • kritische Bezugsquellen ersetzen

Erst wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko verbleibt, kann die erforderliche Erklärung abgegeben werden.

Welche Geodaten verlangt die EUDR?

Die Geolokalisierung gehört zu den zentralen EUDR-Anforderungen. Unternehmen müssen die Produktionsflächen identifizieren können, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden.

Benötigt werden je nach Fläche:

  • Geokoordinaten der Produktionsflächen
  • bei größeren Flächen grundsätzlich Polygon-Daten
  • bei kleineren Flächen je nach Vorgabe einzelne Geopunkte
  • Produktionsdatum oder Produktionszeitraum
  • eindeutige Zuordnung der Ware zur Produktionsfläche

Wenn ein Produkt Rohstoffe von mehreren Flächen enthält oder daraus hergestellt wurde, müssen grundsätzlich alle relevanten Produktionsflächen erfasst werden. Kann eine betroffene Fläche nicht ausreichend identifiziert werden, kann dies die EUDR-Konformität des Produkts verhindern.

Was bedeutet der Stichtag 31. Dezember 2020?

Der 31. Dezember 2020 ist der maßgebliche Entwaldungsstichtag der EUDR. Relevante Rohstoffe dürfen grundsätzlich nicht von Flächen stammen, die nach diesem Datum entwaldet wurden.

Entscheidend ist daher nicht erst der Zeitpunkt des Einkaufs, Imports oder Verkaufs. Unternehmen müssen nachvollziehen können, auf welchen Flächen der Rohstoff erzeugt wurde und ob dort nach dem Stichtag Entwaldung oder bei Holz eine relevante Waldschädigung stattgefunden hat.

Welche Bedeutung hat das EUDR-Länder-Benchmarking?

Die EU-Kommission ordnet Länder beziehungsweise bestimmte Landesteile Risikokategorien zu. Unterschieden werden grundsätzlich:

  • niedriges Risiko
  • Standardrisiko
  • hohes Risiko

Die Risikokategorie beeinflusst unter anderem den Umfang der Sorgfaltsprüfung und die Kontrollintensität der zuständigen Behörden.

Bei Rohstoffen aus Ländern mit niedrigem Risiko kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine vereinfachte Sorgfaltsprüfung möglich sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Informationen benötigt werden. Auch dann müssen die erforderlichen Daten erhoben und mögliche Hinweise auf ein Risiko berücksichtigt werden.

Was ist eine EUDR-Sorgfaltserklärung?

Die Sorgfaltserklärung, häufig als Due Diligence Statement oder DDS bezeichnet, wird elektronisch im EUDR-Informationssystem abgegeben.

Mit der Erklärung bestätigt der verantwortliche Marktteilnehmer, dass die vorgeschriebene Sorgfaltsprüfung durchgeführt wurde und kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde.

Die Erklärung enthält beziehungsweise referenziert unter anderem:

  • Angaben zum verantwortlichen Unternehmen
  • Produktbeschreibung und Zolltarifnummer
  • Menge
  • Erzeugerland
  • Geolokalisierungsdaten
  • Referenzierung der zugrunde liegenden Sorgfaltsprüfung

Nach der Übermittlung erzeugt das Informationssystem eine Referenznummer beziehungsweise Erklärungskennung. Diese ist für die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Lieferkette wichtig.

Was ist das EUDR-Informationssystem?

Das EUDR-Informationssystem ist das zentrale elektronische Register der Europäischen Kommission für Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen.

Unternehmen können dort unter anderem:

  • Sorgfaltserklärungen erstellen und übermitteln
  • Produkt- und Mengendaten erfassen
  • Geolokalisierungsdaten hinterlegen
  • bestehende Erklärungen referenzieren
  • Referenznummern und Kennungen verwalten
  • Vertreter für die Abgabe von Erklärungen einsetzen

Eine Erklärung im Produktivsystem sollte nur für Produkte abgegeben werden, die nach dem jeweils geltenden Anwendungsbeginn auf den Markt gebracht oder ausgeführt werden sollen.

Welche Informationen sollten Unternehmen von Lieferanten anfordern?

Für die EUDR-Umsetzung benötigen Unternehmen belastbare und eindeutig zuordenbare Lieferkettendaten. Allgemeine Nachhaltigkeitserklärungen reichen dafür regelmäßig nicht aus.

Je nach Produkt sollten Lieferanten unter anderem folgende Angaben bereitstellen:

  • verwendeter relevanter Rohstoff
  • Produkt- und Materialbeschreibung
  • Zolltarifnummer
  • Erzeugerland und Region
  • Geolokalisierung aller relevanten Produktionsflächen
  • Produktionsdatum oder Produktionszeitraum
  • Nachweise zur legalen Erzeugung
  • Nachweise zur Entwaldungsfreiheit
  • vorhandene Sorgfaltserklärungen und Referenznummern
  • Informationen zu Zwischenhändlern und Verarbeitungsstufen
  • Regelung für Aktualisierungen und Änderungen

Die Informationen sollten einer konkreten Lieferung, Charge oder Produktmenge zugeordnet werden können. Eine nicht nachvollziehbare Vermischung verschiedener Herkünfte kann die Risikobewertung erheblich erschweren.

Was sollten Unternehmen jetzt zur EUDR tun?

Unternehmen sollten die verbleibende Vorbereitungszeit nutzen, um Produkte, Rollen, Lieferketten und Datenanforderungen vollständig zu erfassen.

Ein sinnvoller Umsetzungsprozess umfasst:

  1. Produktportfolio prüfen: Produkte und Zolltarifnummern mit dem aktuellen Anhang I abgleichen.
  2. Unternehmensrolle bestimmen: Vorgelagerten Marktteilnehmer, nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler je Lieferkette bestimmen.
  3. Anwendungsfrist klären: Unternehmensgröße und gegebenenfalls bisherige EUTR-Betroffenheit dokumentieren.
  4. Lieferketten abbilden: Lieferanten, Zwischenhändler, Erzeugerländer und Produktionsflächen erfassen.
  5. Datenlücken identifizieren: Fehlende Zollcodes, Geodaten, Produktionszeiträume und Legalitätsnachweise feststellen.
  6. Lieferanten befragen: Standardisierte und aktualisierbare Abfragen etablieren.
  7. Risikobewertung definieren: Kriterien, Datenquellen und Entscheidungswege dokumentieren.
  8. Risikominderung vorbereiten: Eskalations-, Prüf- und Auditprozesse festlegen.
  9. Informationssystem testen: Registrierung, Benutzerrollen und technische Abläufe vorbereiten.
  10. Verantwortlichkeiten festlegen: Einkauf, Zoll, Compliance, Nachhaltigkeit, IT und Rechtsabteilung miteinander verbinden.
  11. Dokumentation sichern: Informationen und Nachweise nachvollziehbar und fristgerecht aufbewahren.

Wie unterstützt ValueStream Europe bei der EUDR?

ValueStream Europe unterstützt Unternehmen dabei, EUDR-Anforderungen in bestehende Lieferanten- und Material-Compliance-Prozesse zu integrieren.

Die Unterstützung kann unter anderem umfassen:

  • Prüfung des Produktportfolios anhand der relevanten Zolltarifnummern
  • Bestimmung der Unternehmensrollen und Anwendungsfristen
  • Aufbau standardisierter Lieferantenanfragen
  • Beschaffung und Strukturierung von Geolokalisierungsdaten
  • Erfassung von Erzeugerländern und Produktionszeiträumen
  • Prüfung der Vollständigkeit von Lieferantennachweisen
  • Unterstützung bei Risikoanalyse und Risikopriorisierung
  • Aufbau nachvollziehbarer Dokumentationsprozesse
  • Verwaltung von Sorgfaltserklärungen und Referenznummern
  • laufende Aktualisierung bei Änderungen des Produktumfangs oder der Rechtslage

Das Ziel ist ein skalierbarer Prozess, mit dem EUDR-relevante Produkte und Lieferketten nicht nur einmalig geprüft, sondern dauerhaft überwacht und dokumentiert werden können.

Häufig gestellte Fragen zur EUDR

Wofür steht EUDR?

EUDR steht für European Union Deforestation Regulation. Auf Deutsch wird sie als EU-Entwaldungsverordnung oder Verordnung über entwaldungsfreie Produkte bezeichnet.

Welche Verordnung ist die EUDR?

Die EUDR ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen können.

Ab wann gilt die EUDR?

Für große und mittlere Unternehmen gilt sie grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2026. Für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen gilt sie ab dem 30. Juni 2027. Bereits von der EU-Holzhandelsverordnung erfasste Kleinst- und Kleinunternehmen müssen grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2026 anwenden.

Welche Rohstoffe sind von der EUDR betroffen?

Erfasst werden Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse.

Gilt die EUDR für Schokolade?

Bestimmte Schokoladen- und Kakaoerzeugnisse fallen unter die EUDR, wenn ihre Zolltarifnummer in Anhang I aufgeführt ist.

Gilt die EUDR für Papier und Verpackungen?

Bestimmte Papier-, Karton- und Holzprodukte werden erfasst. Verpackungsmaterial, das ausschließlich zum Schutz, zur Unterstützung oder zum Tragen eines anderen Produkts verwendet wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen anders behandelt oder ausgenommen sein. Entscheidend sind Zolltarifnummer und konkrete Verwendung.

Gilt die EUDR auch für Händler?

Ja. Händler können EUDR-Pflichten haben. Der genaue Umfang hängt von ihrer Position in der Lieferkette, ihrer Unternehmensgröße und davon ab, ob bereits eine vorgelagerte Sorgfaltsprüfung vorliegt.

Gilt die EUDR auch für Schweizer Unternehmen?

Schweizer Unternehmen können betroffen sein, wenn sie relevante Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU exportieren. Je nach Vertriebsmodell kann insbesondere der europäische Importeur oder ein anderer EU-Marktteilnehmer die unmittelbare Verantwortung tragen. Lieferanten außerhalb der EU müssen dennoch die erforderlichen Herkunfts- und Geodaten bereitstellen.

Was bedeutet entwaldungsfrei?

Entwaldungsfrei bedeutet grundsätzlich, dass die relevanten Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Für Holz gelten zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Waldschädigung.

Was ist eine EUDR-Sorgfaltserklärung?

Die Sorgfaltserklärung ist eine elektronische Erklärung im EUDR-Informationssystem. Mit ihr bestätigt der verantwortliche Marktteilnehmer, dass die vorgeschriebene Prüfung durchgeführt wurde und kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko besteht.

Welche Geodaten werden für die EUDR benötigt?

Benötigt werden die geografischen Koordinaten der Produktionsflächen. Je nach Flächengröße und Rohstoff können Punkte oder Polygon-Daten erforderlich sein. Zusätzlich wird der Produktionszeitraum benötigt.

Reicht eine Zertifizierung für die EUDR aus?

Nein. Zertifizierungen können als Informationsquelle oder Nachweisbestandteil verwendet werden, ersetzen aber grundsätzlich nicht die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltsprüfung und Verantwortung des Marktteilnehmers.

Was bedeutet vereinfachte Sorgfaltsprüfung?

Bei relevanten Rohstoffen aus Ländern oder Landesteilen mit niedrigem Risiko kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Sorgfaltsprüfung möglich sein. Die erforderlichen Informationen müssen dennoch gesammelt werden. Außerdem dürfen keine Hinweise auf ein mögliches Risiko vorliegen.

Wie lange müssen EUDR-Unterlagen aufbewahrt werden?

Je nach Rolle müssen relevante Informationen, Nachweise und Referenznummern grundsätzlich über mehrere Jahre aufbewahrt werden. Für zentrale EUDR-Unterlagen ist regelmäßig ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren relevant.

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Quellen und weiterführende Informationen

Unterstützung bei der Umsetzung der EUDR anfordern

Die EUDR verbindet Zolltarifnummern, Lieferantendaten, Geolokalisierung, Legalitätsnachweise, Risikobewertung und elektronische Sorgfaltserklärungen. Besonders bei komplexen oder mehrstufigen Lieferketten kann die Beschaffung und Zuordnung der erforderlichen Informationen aufwendig werden.

Sie möchten wissen, welche Produkte betroffen sind oder welche Daten Sie von Ihren Lieferanten benötigen? Sprechen Sie uns gerne an. Unser Team unterstützt Sie beim strukturierten Aufbau Ihrer EUDR-Prozesse.

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