EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft

Stand Mai 2026

Ab August 2026 gelten verbindliche Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Kennzeichnung und Design-for-Recycling für alle Verpackungen auf dem EU-Markt

Hersteller müssen u. a. Verpackungstypen identifizierbar machen und Recyclingquoten einhalten.

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Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.


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