Als Reaktion auf die anhaltenden Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine haben die EU, in Abstimmung mit den USA, Großbritannien, Kanada und anderen Partnerländern, seit dem 23.02.2022 rigorose wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen gegen Russland verhängt. Diese Sanktionen wurden eingeführt, um die bereits seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen zu ergänzen und zu erweitern und wurden seitdem in mehreren Schritten ausgeweitet.
Welche Wirtschaftszweige sind betroffen?
Die Sanktionen verfolgen in erster Linie den Zweck, die russische Militärmaschinerie zu schwächen und den Krieg in der Ukraine möglichst zu verkürzen. Ein wichtiger Bestandteil der Sanktionen ist daher ein umfassendes Waffenembargo und ein Ausfuhrverbot sog. “Dual Use Güter” - dabei handelt es sich um Waren, Technologien oder Materialien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.
Diese Güter können in verschiedenen Branchen eingesetzt werden, wie beispielsweise in der Informationstechnologie, der Telekommunikation, der Raumfahrt, der Chemie oder der Biotechnologie. Dabei handelt es sich z.B. um Rohöl und Erdölerzeugnisse, Güter zur Erdöl- oder Erdgasexploration oder zur Ölraffination und Verflüssigung von Erdgas.
Ebenso ist es untersagt, Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland zu beziehen, ebenso, wenn sie von einem Drittland bezogen werden, aber ursprünglich aus der russischen Föderation stammen.
Außerdem gilt u.a. ein Einfuhrverbot für:
- Kohle
- Edelmetalle
- Zellstoff und Papier
- Holz und Holzwaren
- Edelsteine für die Schmuckindustrie
- Bestimmte Maschinen
- Beförderungsmittel
- Zigaretten
- Kunststoffe und chemische Erzeugnisse, einschließlich chemischer Fertigerzeugnisse wie Kosmetika.
Wir beschränken uns in diesem Artikel vor allem auf Einfuhrbeschränkungen für Materialien, jedoch umfassen die Sanktionen noch viele weitere Aspekte wie bspw. Finanzdienstleistungen, Geschäftsverbote, den Schiffs- und Luftverkehr sowie personenbezogene Sanktionsmaßnahmen.
Eine ausführliche Auflistung der aktuell geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website des deutschen Zoll.
Auch wenn der Zweck der Sanktionen – eine Schwächung der militärischen Schlagkraft Russlands und damit eine Verkürzung des Ukrainekonflikts – nachvollziehbar und gerechtfertigt ist, bringen sie eine Vielzahl von deutschen Unternehmen in die Bredouille, da sie sehr schnell auf die Maßnahmen reagieren und ihre Lieferkette genau überprüfen müssen, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Im Zweifel sind Unternehmen in der Pflicht nachzuweisen, dass die für ihre Produktion verwendeten Materialien nicht aus der russischen Föderation oder einem Drittland stammen, das diese von Russland bezieht.
Ebenso können sich die Maßnahmen jederzeit ändern und verschärfen.
Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Fragen beantworten, die sich zu diesem Thema ergeben.
Welche Auswirkungen haben die Sanktionen auf Verträge, die bereits verbindlich abgeschlossen wurden?
Im Wesentlichen treten die neuen Sanktionen sowohl für bestehende als auch für zukünftige Geschäfte in Kraft.
Es gibt jedoch einige Sanktionsvorschriften, die Klauseln für bestehende Verträge oder Fristen für die Abwicklung vorsehen. In bestimmten Einzelfällen ermöglicht dies, dass Verträge, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Sanktionen abgeschlossen wurden, zumindest bis zu bestimmten festgelegten Terminen noch erfüllt werden können.
Tragen Unternehmen selbst die Verantwortung dafür, die neuen rechtlichen Forderungen gegenüber ihrer Geschäftstätigkeit mit Russland einzuhalten?
Ja, Unternehmen stehen selbst in der Pflicht, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Geschäft unter die EU-Sanktionen fällt oder ob ein spezifisches Gut von den Verbotslisten der neuen Sanktionsverordnungen erfasst ist, sollten Sie sich auf jeden Fall professionell beraten lassen.
Für wen genau gelten die neuen EU-Sanktionen?
Die Sanktionen gelten für:
- Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen - unabhängig davon, ob sie sich zum aktuellen Zeitpunkt innerhalb der Europäischen Union aufhalten oder nicht.
- Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates gegründet wurden und sich innerhalb oder Außerhalb der EU befinden.
- Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die ihre Geschäfte vollständig oder teilweise innerhalb der EU tätigen.
Gibt es Ausnahmen von den Beschränkungen?
Ausnahmen von den Verboten bestehen nur unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise dem Vorhandensein einer Altvertragsregelung oder für humanitäre, medizinische oder pharmazeutische Zwecke. Die Nutzung dieser Ausnahmeregelungen unterliegt teilweise der Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die vor dem Inkrafttreten dieser Embargoverordnung ausgestellten Ausfuhrgenehmigungen und Nullbescheide des BAFA in Bezug auf das Zielgebiet Russland nur genutzt werden können, wenn sie nicht von neuen Sanktionsmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden.
Welche Strafen haben Unternehmen zu erwarten, die gegen die bestehenden Russland-Sanktionen verstoßen?
Das Nichtbeachten von EU-Sanktionen stellt strafrechtliche Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten dar, die durch § 18 und § 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie § 82 der Außenwirtschaftsverordnung geregelt werden.
Konkret heißt das, dass bei Verstößen hohe Geldstrafen, die Einschränkung bzw. Sperrung von Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen und Ländern oder sogar mehrjährige Haftstrafen zu erwarten sein können.
Welche Auswirkungen haben die Russland-Sanktionen auf Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) bzw. Investitionsgarantien?
Am 24.02.2022 hat die Bundesregierung vorläufig die Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes für Russland sowie Belarus ausgesetzt. Anträge für diese Länder in Bezug auf solche Garantien werden nicht bearbeitet.
Ebenfalls trat am 26.02.2022 ein EU-weites Verbot für Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft. Bestehende Garantien bieten weiterhin Schutz gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland sowie Belarus für Exporteure, finanzierende Banken und Investoren.
Falls noch Lieferungen oder Auszahlungen aus Finanzkrediten ausstehen, ist es erforderlich, den Deckungsnehmer Euler Hermes im Voraus zu kontaktieren.
Bezüglich Sammeldeckungen bleibt der Deckungsschutz für bereits erfolgte Versendungen bestehen. Hingegen besteht ab sofort für neue Versendungen kein Deckungsschutz mehr.
Was können Sie tun, wenn sie direkt oder indirekt von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind?
Es ist in der aktuellen Situation für Unternehmen sehr schwer, den Überblick über die Einhaltung bestehender Sanktionen zu behalten. Oft ist es sehr aufwändig, die Herkunft von bestimmten Produkten zweifelsfrei nachzuweisen, wenn die Möglichkeit besteht, dass diese über Drittstaaten bezogen wurden und ihren Ursprung möglicherweise doch in Russland haben.
Als Unternehmen stehen Sie jedoch in der Nachweispflicht und müssen auch die Konsequenzen tragen, falls diese verletzt wird.
Wenn Sie von den Sanktionen betroffen sind oder nicht sicher sind, ob dies der Fall ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich externe Hilfe zu holen, um im Zweifelsfall auf der sicheren Seite zu stehen und empfindliche Strafen zu vermeiden.
Fordern Sie jetzt Hilfe an, um Ihre Lieferkette in Bezug auf die Russland-Sanktionen zu überprüfen
Die Herkunft aller Materialien zu überprüfen, die sich in der eigenen Lieferkette befinden, kann sich sehr schwierig gestalten. In den meisten Unternehmen fehlt das Know-How oder schlicht die Zeit, sich angemessen mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs konnten wir schon zahlreichen Kunden dabei helfen, für klare Verhältnisse zu sorgen und empfindliche Strafen zu umgehen.
Als deutscher Marktführer im Bereich Material Compliance übernehmen wir alle dafür nötigen Schritte für Sie zum niedrigen Festpreis.
Sie haben noch Fragen oder benötigen eine Handlungsempfehlung? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, unser Team freut sich darauf, Sie zu beraten.
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Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zusammenfassung der Thematik, die sorgfältig zusammengestellt wurde und einen ersten Überblick verschaffen soll, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.