Ohne Bauchschmerzen durch die Vorgaben der REACH-Verordnung
Unsere Experten unterstützen Unternehmen, die von der REACH-Verordnung betroffen sind, alle rechtlichen Vorgaben schnell und unkompliziert zu erfüllen.
Dabei sind wir spezialisiert auf alle Themen rund um Material Compliance. So helfen wir Industrieunternehmen, sich voll auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Die REACH-Verordnung auf einen Blick
Die REACH-Verordnung regelt den Umgang mit potenziell gefährlichen Chemikalien und betrifft nahezu alle europäischen Unternehmen.
Ihr Zweck ist die Verbesserung des Schutzes von Menschen und Umwelt vor den Risiken, die durch chemische Substanzen entstehen können. Außerdem soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Chemieindustrie erhöhen.
Die Abkürzung „REACH“ steht dabei für „Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien), die Verordnung ist seit dem 01. Juni 2007 in Kraft.
Wer ist betroffen?
Die umfangreichen Anforderungen gelten vor allem für Hersteller und Importeure von Waren, bei deren Produktion Chemikalien zum Einsatz kommen, die unter die Kategorie SVHC-haltige Erzeugnisse fallen, aber auch für sog. "nachgeschaltete Anwender".
Prinzipiell sollte jedes Unternehmen, dass in der EU tätig ist prüfen, ob es von der REACH-Verordnung betroffen ist.
Was müssen Sie tun?
Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) hat die sog. SCIP-Datenbank eingerichtet, in die Unternehmen SVHC-haltige Erzeugnisse eintragen müssen.
Die Liste von SVHC-Stoffen ist jedoch äußerst umfangreich und wird ständig erweitert, was eine regelmäßige Prüfung der eigenen Produkte erforderlich macht.
Wie können wir helfen?
In vielen Firmen fehlen sowohl detaillierte Daten aus der eigenen Lieferkette als auch das fachliche Know-How zur Umsetzung der REACH-Verordnung, was zu empfindlichen Strafen führen kann.
Wir fragen alle relevanten Stoffe bei Ihren Lieferanten ab und übernehmen die komplette Arbeit, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Wie arbeiten wir?
Persönliche Beratung
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und bestimmen mit Ihnen die notwendigen Schritte zur Erfüllung der Pflichten, die die REACH-Verordnung mit sich bringt. Anschließend erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot für eine Zusammenarbeit.
Tausendfach Bewährte Methodik
Vom Kick-Off-Meeting über die Meilensteine bis zum Projektabschluss basiert unsere Methodik auf bewährten Best-Practice Abläufen, die für kleine und mittlere Unternehmen optimiert wurden.
Prüfung der Datenbank
Vor der Befragung der der betroffenen Lieferanten werden die in der ValueStream Datenbank vorliegenden Deklarationen geprüft und wenn möglich für Ihr Projekt genutzt, das bedeutet u.a. weniger Aufwand für Ihre Lieferanten und geringere Kosten für Sie.
Lieferantenabfrage
Die Lieferanten, zu denen keine aktuellen Deklaration in der ValueStream Datenbank vorliegen, werden direkt angesprochen und aufgefordert, eine Deklaration auf Basis der aktuellen REACH SVHC Liste abzugeben.
Deklaration auf Company- und Part-Level
Nach Sammlung der eingegangenen Lieferanten-Deklarationen werden diese sowohl aus Sicht des Unternehmens (Company-Level) als auch aus Sicht der betroffenen Verkaufsartikel (Part-Level) normiert und aggregiert, damit eine nachvollziehbare und auch belastbare Eigen-Deklaration erstellt werden kann.
Eintrag in ECHA SCIP Datenbank
Für Ihre SVHC-belasteten Verkaufsartikel erstellen wir die notwendigen SCIP Dossiers. Falls Ihre Lieferanten noch keine SCIP Dossiers erstellt haben, übernehmen wir das für Sie und erstellen Eigendeklarationen. Wir achten dabei auf einen geringen initialen und laufenden Pflegeaufwand der Datensätze.
Jetzt beraten lassen!
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